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BPD-Wien Amtsvermerk bzgl EKIS/ZMR-Abfragen durch Revierinspektor Alexander K. Auswertung Protokolle: Es wurden ua Zulassungsbesitzerabfragen (21.05.08) bzgl. MUSSAYEV und ALIYEV, sowie ua ZMR-Abfragen (04.07.08) bzgl MUSSAYEV durchgeführt |
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BVT-Zwischenbericht Botschaftsrat Murat K. ist am 11.11.08 nach Kasachstan ausgereist. |
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4. Beschuldigtenvernehmung Ildar A. (siehe oben) |
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5. Beschuldigteneinvernahme Ildar A. |
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6. Beschuldigtenvernehmung Ildar A |
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Zeugenvernehmung Rechtsanwalt Dr. K. (siehe oben) |
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BVT Abschluss-Bericht Ildar A. I „Ildar A ist verdächtig 3 unbekannte Täter beauftrag zu haben, den ständig in Österreich lebenden ehemaligen Leiter des kasachischen Geheimdienstes (KNB), Alnur MUSSAYEV durch Drohung und List an eine ausländische Macht (Kasachstan) zu überliefern. [...]“ II „Ildar A. ist verdächtig, im Auftrag des seit Mai 2008 in Österreich in einer Abdeckfunktion als Botschaftsrat der kasachischen Botschaft in Wien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter des kasachischen Geheimdienstes KNB Oberst Murat K. von Mai 2008 bis zum 2.10.2008 Informationen beschafft und Ermittlungen über den Aufenthalt von Ex-Botschafter Dr. Rakhat ALIYEV, dessen Sekretärin Mag. S., Alnur MUSSAYEV und Vadim KOSHLYAK geführt bzw. führen lassen zu haben. Des weiteren es hat [sic] ILDAR A. über seine persönliche Bekanntschaft zu Bezirkspolitiker Anton GAAL und dessen Verbindung zu Ex-Innenminister Karl BLECHA im Sinn von Oberst Murat K. betrieben, die Auslieferung der Genannten zu erreichen.“ III „Oberst Murat K., Offizier des kasachischen Geheimdienstes KNB, seit Mai 2008 in Österreich aufhältig und als Botschaftsrat an der kasachischen Botschaft in Wien abgedeckt, ist verdächtig, seit Mai 2008 einen geheimen Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs betrieben zu haben. [...]“ IV „Ildar A. ist verdächtig den Wiener Polizisten Alexander K. im Frühjahr 2008 zum Missbrauch der Amtsgewalt angestiftet zu haben, indem er ihn beauftragt hat, Abfragen über die gesuchten in Österreich aufhältigen Kasachen in Datenbanken durchzuführen und an ihn weiter zu geben, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren. Auf ein dbzgl. gegen Alexander K. beim LG Korneuburg laufendes Verfahren darf verwiesen werden.“ |
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