Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 113

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

20.01.09

BVT Abschluss-Bericht

Ildar A.

I

„Ildar A ist verdächtig 3 unbekannte Täter beauftrag zu ha­ben, den ständig in Österreich lebenden ehemaligen Leiter des kasachischen Geheimdienstes (KNB), Alnur MUS­SA­YEV durch Drohung und List an eine ausländische Macht (Kasachstan) zu überliefern. [...]“

II

„Ildar A. ist verdächtig, im Auftrag des seit Mai 2008 in Österreich in einer Abdeckfunktion als Botschaftsrat der ka­sachischen Botschaft in Wien tätigen hauptamtlichen Mitar­beiter des kasachischen Geheimdienstes KNB Oberst Murat K. von Mai 2008 bis zum 2.10.2008 Informationen beschafft und Ermittlungen über den Aufenthalt von Ex-Botschafter Dr. Rakhat ALIYEV, dessen Sekretärin Mag. S., Alnur MUSSAYEV und Vadim KOSHLYAK geführt bzw. führen lassen zu haben. Des weiteren es hat [sic] ILDAR A. über seine persönliche Bekanntschaft zu Bezirkspolitiker Anton GAAL und dessen Verbindung zu Ex-Innenminister Karl BLECHA im Sinn von Oberst Murat K. betrieben, die Auslieferung der Genannten zu erreichen.“

III

„Oberst Murat K., Offizier des kasachischen Geheimdienstes KNB, seit Mai 2008 in Österreich aufhältig und als Bot­schaftsrat an der kasachischen Botschaft in Wien abgedeckt, ist verdächtig, seit Mai 2008 einen geheimen Nachrichten­dienst zum Nachteil Österreichs betrieben zu haben. [...]“

IV

„Ildar A. ist verdächtig den Wiener Polizisten Alexander K. im Frühjahr 2008 zum Missbrauch der Amtsgewalt angestiftet zu haben, indem er ihn beauftragt hat, Abfragen über die gesuchten in Österreich aufhältigen Kasachen in Daten­banken durchzuführen und an ihn weiter zu geben, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren. Auf ein dbzgl. gegen Alexander K. beim LG Korneuburg laufendes Verfahren darf verwiesen werden.“

2/1/7/103

22.07.09

BVT-Beschuldigtenvernehmung

Ildar A.

„[...] Ich will zur Sache keinerlei Angaben mehr machen. Ich werde erst wieder bei der Hauptverhandlung eine Aussage zur Sache tätigen. [...]“

2/1/5/3

Da SPÖ und ÖVP keinen Ladungen zu diesem Themenkomplex zustimmten, konnten diesbezüglich keine Auskunftspersonen einvernommen werden.

Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Sowohl Anton GAAL als auch Karl BLECHA hatten Kontakt zu Mittelsleuten des kasachischen Geheimdienstes und haben sich für eine Auslieferung ALIYEVS eingesetzt.

Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht  geklärt werden:

Karl BLECHA sollte bei BM Maria BERGER und dem GD für die öffentliche Sicherheit persönlich intervenieren. Ob dies geschehen ist, konnte nicht geklärt werden.

Die Behauptung von BERNDT E., wesentliche Unterlagen von BLECHA erhalten und zur Steuerung parlamentarischer Anfragen an die FPÖ übergeben zu haben, konnte nicht überprüft werden.

Ob es rund um die Involvierung von Anton GAAL und Karl BLECHA zu Geldflüssen gekommen ist, blieb offen.

Ob GAAL und BLECHA Kenntnis über die Herkunft der Informationen aus nach­richtendienstlichen Quellen hatten wurde ebenfalls nicht geklärt.

1.2. Warnpflicht der Sicherheitsbehörden

Es wurde einstimmig folgendes Beweisthema 1.2. beschlossen:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann das Bundesamt für Verfassungs­schutz von Vorfällen im Sinne des Punktes 1.1. Kenntnis erlangte, und ob und gegebenenfalls welche Schritte zur Information des Nationalrates und zum Schutz des


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite