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20.01.09 |
BVT Abschluss-Bericht Ildar A. I „Ildar A ist verdächtig 3 unbekannte Täter beauftrag zu haben, den ständig in Österreich lebenden ehemaligen Leiter des kasachischen Geheimdienstes (KNB), Alnur MUSSAYEV durch Drohung und List an eine ausländische Macht (Kasachstan) zu überliefern. [...]“ II „Ildar A. ist verdächtig, im Auftrag des seit Mai 2008 in Österreich in einer Abdeckfunktion als Botschaftsrat der kasachischen Botschaft in Wien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter des kasachischen Geheimdienstes KNB Oberst Murat K. von Mai 2008 bis zum 2.10.2008 Informationen beschafft und Ermittlungen über den Aufenthalt von Ex-Botschafter Dr. Rakhat ALIYEV, dessen Sekretärin Mag. S., Alnur MUSSAYEV und Vadim KOSHLYAK geführt bzw. führen lassen zu haben. Des weiteren es hat [sic] ILDAR A. über seine persönliche Bekanntschaft zu Bezirkspolitiker Anton GAAL und dessen Verbindung zu Ex-Innenminister Karl BLECHA im Sinn von Oberst Murat K. betrieben, die Auslieferung der Genannten zu erreichen.“ III „Oberst Murat K., Offizier des kasachischen Geheimdienstes KNB, seit Mai 2008 in Österreich aufhältig und als Botschaftsrat an der kasachischen Botschaft in Wien abgedeckt, ist verdächtig, seit Mai 2008 einen geheimen Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs betrieben zu haben. [...]“ IV „Ildar A. ist verdächtig den Wiener Polizisten Alexander K. im Frühjahr 2008 zum Missbrauch der Amtsgewalt angestiftet zu haben, indem er ihn beauftragt hat, Abfragen über die gesuchten in Österreich aufhältigen Kasachen in Datenbanken durchzuführen und an ihn weiter zu geben, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren. Auf ein dbzgl. gegen Alexander K. beim LG Korneuburg laufendes Verfahren darf verwiesen werden.“ |
2/1/7/103 |
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22.07.09 |
BVT-Beschuldigtenvernehmung Ildar A. „[...] Ich will zur Sache keinerlei Angaben mehr machen. Ich werde erst wieder bei der Hauptverhandlung eine Aussage zur Sache tätigen. [...]“ |
2/1/5/3 |
Da SPÖ und ÖVP keinen Ladungen zu diesem Themenkomplex zustimmten, konnten diesbezüglich keine Auskunftspersonen einvernommen werden.
Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:
Sowohl Anton GAAL als auch Karl BLECHA hatten Kontakt zu Mittelsleuten des kasachischen Geheimdienstes und haben sich für eine Auslieferung ALIYEVS eingesetzt.
Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht geklärt werden:
Karl BLECHA sollte bei BM Maria BERGER und dem GD für die öffentliche Sicherheit persönlich intervenieren. Ob dies geschehen ist, konnte nicht geklärt werden.
Die Behauptung von BERNDT E., wesentliche Unterlagen von BLECHA erhalten und zur Steuerung parlamentarischer Anfragen an die FPÖ übergeben zu haben, konnte nicht überprüft werden.
Ob es rund um die Involvierung von Anton GAAL und Karl BLECHA zu Geldflüssen gekommen ist, blieb offen.
Ob GAAL und BLECHA Kenntnis über die Herkunft der Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen hatten wurde ebenfalls nicht geklärt.
1.2. Warnpflicht der Sicherheitsbehörden
Es wurde einstimmig folgendes Beweisthema 1.2. beschlossen:
Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann das Bundesamt für Verfassungsschutz von Vorfällen im Sinne des Punktes 1.1. Kenntnis erlangte, und ob und gegebenenfalls welche Schritte zur Information des Nationalrates und zum Schutz des
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