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DATUM |
FAKTUM |
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29.2.2008 |
Veröffentlichung von E-Mails des früheren Innenministers Dr. Ernst STRASSER und von Mitgliedern seines Ministerkabinetts, die parteipolitisch motivierte Interventionen belegen, in einem ZIB 2 Beitrag [5b/1/1/134] |
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3.3.2008 |
Profil-Artikel mit weiteren E-Mails |
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4.3.2008 |
Standard-Artikel „Blaue Schützlinge“ mit E-Mails |
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5.3.2008 |
E-Mails an „Falter“ zugespielt 1. Anzeige: E-Mail von Falter-Redakteur KLENK an StA JAROSCH und BIA 1 KREUTNER mit Übermittlung der STRASSER E-Mails [5b/1/1/163 - 238] |
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7.3.2008 |
Artikel im Profil |
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17.3.2008 |
Anzeige v Ernst STRASSER durch RA SUPPAN & SPIEGEL gg uT wegen §§ 118a, 119, 119a StGB, 108 TKG [5b/1/1/39] (und auch Privatbeteiligtenanschluss wegen Schädigung des Fortkommens) bezieht sich auf bisherige Medienveröffentlichungen Verdacht, dass sich Unbefugte Zugriff auf ein Computersystem verschafften Ersucht um Einvernahme der Journalisten: Stefan KAPPACHER, Jörg HOFER, Petra STUIBER, Klaudia BEER-ODEBRECHT, Edith MEINHART, Ulla SCHMID Anzeige v Michael KLOIBMÜLLER durch RA SUPPAN & SPIEGEL [5b/1/1/54] |
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20.3.2008 |
Anzeige v Oskar GALLOP durch RA SUPPAN & SPIEGEL [5b/1/1/66] |
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25.3.2008 |
Anzeige von Christoph ULMER durch RA SUPPAN & SPIEGEL [5b/1/1/60] |
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28.3.2008 |
Anzeige von Michaela PFEIFENBERGER durch RA SUPPAN & SPIEGEL 5b/1/1/70] |
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StA KLACKL beginnt das Verfahren. [Anmerkung: laut diversen Medienberichten und der Aussage von StA KLACKL vor dem BMI-UsA führte er seit zumindest 2000 das Referat 501 in der politischen Abteilung der StA Wien, und wechselte mit Anfang Mai 2008 in das Justizministerium] |
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31.3.2008 |
Vorhabensbericht StA Wien KLACKL [7b/2/1/5] Betrifft E-Mails von KLENK sowie Anzeige von STRASSER Wegen der Interventionen zu Postenbesetzungen, die sich aus den E-Mails ergeben, wird bereits die drohende Verjährungsproblematik thematisiert Zur STRASSER Anzeige soll KLENK einvernommen werden 2 Geschäftszahlen: 501 UT 10/08g (wegen „STRASSER-Mails“ / § 302 StGB) und 502 UT 19/08p (wegen §§118 ff StGB – „Datenklau“) „Neben organisatorischen Maßnahmen, welche einen strafrechtlichen Bezug nicht erkennen lassen, beziehen sich mehrere E-Mails auf Besetzungsvorgänge im Innenressort, welche – teils ausdrücklich als solche bezeichnete – Interventionen von politischen Funktionsträgern, insbesondere von Bürgermeistern und Abgeordneten, zum Gegenstand haben. Da den Ausdrucken jeweils im Wesentlichen nur die elektronische Kommunikation zwischen dem damaligen Bundesminister für Inneres Dr. Ernst STRASSER und Mitgliedern seines Kabinetts zu entnehmen ist, kann zumindest a priori eine sachliche Kriterien außer Acht lassende Einflussnahme auf die Bezug habenden Besetzungen von Planstellen nicht von der Hand gewiesen werden. Danach aber lässt sich lediglich aufgrund des vorliegenden E-Mail-Verkehrs eine unter dem Gesichtspunkt des § 302 Abs 1 StGB strafrechtlich relevante Ausübung der Amtsbefugnisse des damaligen Bundesministers für Inneres nicht klären. Wenngleich den unter einem vorgelegten Ausdrucken in einigen Fällen prima facie lediglich eine Informationsbeschaffung über derartige Fälle durch Mitglieder des Kabinetts über Auftrag durch den Bundesminister für Inneres zu entnehmen ist, wäre es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien zur Klärung einer allfälligen strafrechtlichen Verantwortung jedenfalls erforderlich vorerst die Bezug habenden Besetzungsvorgänge einer Überprüfung zu unterziehen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang überdies, dass die unter einem vorgelegten E-Mails bis spätestens 31.1.2003 versendet wurden, sodass grundsätzlich der Eintritt der Verjährung nach § 57 Abs. 3 dritter Fall Strafgesetzbuch in Betracht kommt. Gemäß § 57 Abs. 2 Strafgesetzbuch beginnt jedoch die Verjährung mit dem Abschluss der mit Strafe bedrohten Tätigkeit, sodass fallbezogen zu prüfen sein wird, wann die in den E-Mails erörterten Besetzungsvorgänge und allenfalls damit im Zusammenhang stehende Einflussnahmen tatsächlich stattgefunden haben, kann doch erst danach die Frage des Eintrittes der Verjährung abschließend beurteilt werden.“ […] „Die Staatsanwaltschaft Wien beabsichtigt daher, in den Ermittlungsverfahren 501 UT 10/08g und 502 UT 19/08p das Bundesministerium für Inneres, Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) mit der Vornahme von Sachverhaltsermittlungen durch Beischaffung und Auswertung der Aktenvorgänge im Bereich des Bundesministeriums für Inneres, welche sich auf die in den aktenkundigen E-Mails erörterten Planstellenbesetzungen beziehen, sowie durch Vernehmung von Florian KLENK als Zeugen unter Vorhalt von § 157 Abs 1 Z 4 StPO, § 31 Abs 1 MedienG zu beauftragen.“ |
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