Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 128

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17.4.2008

Anzeige von Mathias VOGL durch RA SUPPAN & SPIEGEL [5b/1/1/49]

21.4.2008

Parlamentarische Anfrage von Peter PILZ [5b/1/1/127]

29.4.2008

BMJ: Bericht der OStA vom 10.4.2008 wird zur Kenntnis genommen.

„Angemerkt sei, dass allein aus dem Bestehen eines den von Dr. Ernst STRASSER beantragten Zeugen zukommenden Aussageverweige­rungs­rechts die Schlussfolgerung der tatsächlichen Inanspruchnahme nach ha. Ansicht nicht zwingend ist.“ [7b/2/1/10]

 

StA WALZI übernimmt das Verfahren.

[Anmerkung: Laut Aussage von KLACKL vor dem BMI-UsA ist StA KLACKL mit „Anfang Mai 2008“ in das Justizministerium gewech­selt.]

9.5.2008

OStA nimmt in Übereinstimmung mit BMJ Bericht vom 31.3.2008 zur Kenntnis [SB MUCHA; gez. NITTEL] [7b/3/1/34]

9.5.2008

ZIB Beitrag samt Interview mit Peter PILZ, Aussage: „Den Grünen liegt E-Mail vor“

10.5.2008

Artikel „Die Presse“ und „Der Standard“

Inhalt jeweils: Email ULMER wg Jagdausflug;

15.5.2008

Anzeige v Ernst STRASSER durch RA SUPPAN & SPIEGEL

[5b/1/1/11-17]

Verdacht wie bisher (unberechtigter Zugriff auf Computersystem)

Bezieht sich auf die Medienberichte vom 9./10.5.

Regt Einvernahme von Peter PILZ dazu an.

15.5.2008

Zeitungsartikel HEUTE [5b/1/1/22]

Betrifft von Ulmer angeschossenen Eber in Lainz

Zitat: „12.000 E-Mails hat Peter PILZ (Grüne) aus dem PC des früheren Innenminsters Ernst STRASSER zugespielt bekommen. ‚Ich konnte erst die Hälfte davon sichten’, so PILZ zu ‚Heute’.“

Weiters: „Der Grüne, gegen den nach einer ÖVP-Anzeige nun der Staatsanwalt ermittelt, will in den Mail-Bergen weiterstöbern.“

20.5.2008

Ermittlungsersuchen StA WALZI: zu Anzeige PFEIFFENBERGER [5b/1/1/47]

(GZ: 502 UT 29/08h)

12.6.2008

Anfragebeantwortung auf Anfrage PILZ [5b/1/1/130]

13.6.2008

Nachtragsanzeige von Ernst STRASSER [5b/1/1/19]

Bezieht sich auf HEUTE Artikel vom 15.5.2008.

Zitat: „Aus diesem Medienbericht ergibt sich die Aussage des Abgeord­neten Peter PILZ,  dass er die von ihm veröffentlichten E-Mails „aus dem PC“ des Antragstellers zugespielt erhalten hätte.

Darüber hinaus hat der Abgeordnete Peter PILZ sämtliche dieser genannten E-Mails auf einem Datenträger erhalten.

Zur weiteren Ermittlung im vorliegenden Fall wird die Sicherstellung des Datenträgers und dessen technische Überprüfung durch die Erhebungs­behörden erforderlich sein, nachdem nicht auszuschließen ist, dass sich aus der technischen Überprüfung des Datenträgers dessen Herkunft ergibt, und allenfalls die Täterschaft abzuleiten ist.

Es wird daher beantragt und angeregt, die Beschaffung dieses Daten­trägers über den einzuvernehmenden Zeugen Dr. Peter PILZ und des­sen technische Überprüfung zu veranlassen.“

[Anmerkung: Im HEUTE-Artikel wird kein Datenträger erwähnt, die entsprechende Behauptung in der Anzeige findet im Artikel keine Grund­lage.]

 


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