Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 139

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BMJ: Kenntnisnahme des OStA Berichts (GRÜNEWALD, SB: HASLWANTER)

Externes Schreiben :

„Angemerkt wird, dass im Bericht auf die sich weiters aus der Anzeige des BIA vom 8.2.08 und der Sachverhaltsdar­stellung des Abgeordneten zum Nationalrat Helmut KUKACKA vom 15.2.08 ergebenden Sachverhalte nicht Be­zug genommen wird.“

Interne Begründung: HASLWANTER liefert dazu eine 9-seitige rechtliche Begründung. Demnach beschränkt sich der Vorhabensbericht auf die Veröffentlichung der KAMPUSCH-Akten, weitere Teile lt. BIA Anzeige seien vom Ermittlungsvorhaben der StA nicht erfasst.

Interessensabwägung der Veröffentlichung gegenüber der Geheimhaltung nicht eindeutig.

Verdacht gegen PILZ laute auf Bestimmungstäterschaft, daher sei auch § 14 StGB zu berücksichtigen. Die Ver­dachtslage sei nicht zwingend aber vertretbar.

Abgrenzung zw § 310 und § 302: hier liege § 310 vor, weil keine Schädigungsabsicht vorliege und die bloße Weiter­gabe von Schreiben kein Amtsgeschäft darstelle (im Gegen­satz etwa zu einer Datenbankabfrage)

7C/3/1/11

 

 

 

 

 

7c/1/1

OStA genehmigt Bericht vom 3.3.08

7c/4/1/54

Auslieferungsbegehren gg PILZ (2.5.08, StA Mag. Peter GILDEMEISTER, gez iV SCHARF): „… steht der AbgzNR Dr.Peter PILZ im Verdacht, am 5.2.2008 anlässlich der Befragung des ehemaligen Direktors des Bundes­kriminal­amts Dr. Herwig Haidinger im Innenausschuss aus einem dienstlichen E-Mail Dris. Haidinger an das BIA, das Kabinett des Bundesministers für Innere Angelegenheiten und an die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zitiert zu haben.“

7C/4/1/52

StA WALZI führt das Verfahren weiter

 

TB: „Diese Strafsache wird Abt. 501 St zugeteilt.“

Neue Zahl: 501 St 42/08p

 

Auslieferungsbegehren durch Nationalrat abgelehnt

7C/4/1/156

StA Mag. Heike-Karin HEICKL: Bericht der StA über Ein­stellung gg HAIDINGER wg. § 310 StGB gem. §190 Z 1 StPO „zufolge des Erlasses vom 30.5.2008“ (Anmerkung: Aktenzahl ist hier 322 StA 2/08x, das wurde handschriftlich mit einem Fragezeichen versehen)

7C/3/1/19

Bericht StA Wien (Mag. Christian WALZI) vom 13.6.08

PILZ wurde nicht ausgeliefert, daher wird StA das Verfahren abbrechen

SOKO Vorarlberg wurde mit Einvernahme von HAIDINGER als Beschuldigtem beauftragt

7C/4/1/50

HAIDINGER übermittelt an BIA Informationen, dass KUKACKA bei der Befragung HAIDINGERS im Innen­ausschuss am 26.2.08 aus einem HAIDINGER-Mail und einem RANINGER-Aktenvermerk (über einen Anruf von PILZ) zitiert habe. StA beabsichtigt Strafverfahren gegen KUKACKA wg. §§ 12 und 310 StGB.

7C/4/1/160ff

OStA legt Bericht  vom 13.6. an BMJ vor, will genehmigen (gez. NITTEL); erwähnt werden die Bereichte vom 16.6.08 zu 501 St 39/08x und vom 13.6.08 zu 501 St 42/08p

7C/3/1/18

BIA: Anlass-Bericht: Übermittlung von E-Mail HAIDINGER an ITA an StA

7C/4/1/159

5c/3

APA zu PILZ Kritik am Staatsanwalt

7C/4/1/75

 


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