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BMJ: Kenntnisnahme des OStA Berichts (GRÜNEWALD, SB: HASLWANTER) Externes Schreiben : „Angemerkt wird, dass im Bericht auf die sich weiters aus der Anzeige des BIA vom 8.2.08 und der Sachverhaltsdarstellung des Abgeordneten zum Nationalrat Helmut KUKACKA vom 15.2.08 ergebenden Sachverhalte nicht Bezug genommen wird.“ Interne Begründung: HASLWANTER liefert dazu eine 9-seitige rechtliche Begründung. Demnach beschränkt sich der Vorhabensbericht auf die Veröffentlichung der KAMPUSCH-Akten, weitere Teile lt. BIA Anzeige seien vom Ermittlungsvorhaben der StA nicht erfasst. Interessensabwägung der Veröffentlichung gegenüber der Geheimhaltung nicht eindeutig. Verdacht gegen PILZ laute auf Bestimmungstäterschaft, daher sei auch § 14 StGB zu berücksichtigen. Die Verdachtslage sei nicht zwingend aber vertretbar. Abgrenzung zw § 310 und § 302: hier liege § 310 vor, weil keine Schädigungsabsicht vorliege und die bloße Weitergabe von Schreiben kein Amtsgeschäft darstelle (im Gegensatz etwa zu einer Datenbankabfrage) |
7C/3/1/11
7c/1/1 |
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OStA genehmigt Bericht vom 3.3.08 |
7c/4/1/54 |
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Auslieferungsbegehren gg PILZ (2.5.08, StA Mag. Peter GILDEMEISTER, gez iV SCHARF): „… steht der AbgzNR Dr.Peter PILZ im Verdacht, am 5.2.2008 anlässlich der Befragung des ehemaligen Direktors des Bundeskriminalamts Dr. Herwig Haidinger im Innenausschuss aus einem dienstlichen E-Mail Dris. Haidinger an das BIA, das Kabinett des Bundesministers für Innere Angelegenheiten und an die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zitiert zu haben.“ |
7C/4/1/52 |
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StA WALZI führt das Verfahren weiter |
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TB: „Diese Strafsache wird Abt. 501 St zugeteilt.“ Neue Zahl: 501 St 42/08p |
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Auslieferungsbegehren durch Nationalrat abgelehnt |
7C/4/1/156 |
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StA Mag. Heike-Karin HEICKL: Bericht der StA über Einstellung gg HAIDINGER wg. § 310 StGB gem. §190 Z 1 StPO „zufolge des Erlasses vom 30.5.2008“ (Anmerkung: Aktenzahl ist hier 322 StA 2/08x, das wurde handschriftlich mit einem Fragezeichen versehen) |
7C/3/1/19 |
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Bericht StA Wien (Mag. Christian WALZI) vom 13.6.08 PILZ wurde nicht ausgeliefert, daher wird StA das Verfahren abbrechen SOKO Vorarlberg wurde mit Einvernahme von HAIDINGER als Beschuldigtem beauftragt |
7C/4/1/50 |
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HAIDINGER übermittelt an BIA Informationen, dass KUKACKA bei der Befragung HAIDINGERS im Innenausschuss am 26.2.08 aus einem HAIDINGER-Mail und einem RANINGER-Aktenvermerk (über einen Anruf von PILZ) zitiert habe. StA beabsichtigt Strafverfahren gegen KUKACKA wg. §§ 12 und 310 StGB. |
7C/4/1/160ff |
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OStA legt Bericht vom 13.6. an BMJ vor, will genehmigen (gez. NITTEL); erwähnt werden die Bereichte vom 16.6.08 zu 501 St 39/08x und vom 13.6.08 zu 501 St 42/08p |
7C/3/1/18 |
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BIA: Anlass-Bericht: Übermittlung von E-Mail HAIDINGER an ITA an StA |
7C/4/1/159 5c/3 |
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APA zu PILZ Kritik am Staatsanwalt |
7C/4/1/75 |
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