Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 141

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BMJ: Bericht zur Anfrage von STEINHAUSER wird zK genommen (SB HASLWANTER, gez. GRÜNEWALD) bei den Fragen 10-14: Verfahren gegen KUKACKA sei nicht bekannt, daher dürfe wegen der Amtsverschwiegenheit sein Name nicht genannt werden. Es soll nur ein Hinweis auf den Vorhabensbericht aufgenommen werden.

Zum Bericht vom 4.7.08 betreffend KUKACKA: StA will KUKACKA als Beschuldigten vernehmen. Der Verdacht gegen KUKACKA auf Bestimmungstäterschaft sei dürftig aber vertretbar, daher gebe es keinen Anlass für eine Wei­sung nach § 29 a Abs 1 StAG

Einvernahme Haidinger durch SOKO Vorarlberg

Bericht SOKO Vorarlberg über Einvernahme Haidinger (als Besch)

OStA: Kenntnisnahme Bericht vom 4.7.08 (22.8.08, MUCHA)

Auslieferungsbegehren gg KUKACKA (28.8.08, gez SCHNEIDER, SB WALZI)

WALZI, 4.9.08: Ersuchen an SOKO Vorarlberg zur Einvernahme von WECHNER, BUXBAUM und PILZ. Bei PILZ Hinweis auf Nichtauslieferung durch NR, Ersuchen um Belehrung gem. § 158 StPO (s.u. S 18)

KUKACKA ist vom Verfahren gegen ihn zu verständigen, wurde bisher „irrtümlich“ unterlassen

Einvernahme BUXBAUM durch SOKO Vorarlberg

Einvernahme EINZINGER durch SOKO Vorarlberg

Einvernahme PILZ durch SOKO Vorarlberg

PILZ: „Ich weise darauf hin, dass der Staatsanwalt offen­sichtlich nicht ausführlich den Umstand, dass man als Beschuldigter – auch wenn das Verfahren durch die Ent­scheidung des Nationalrats wegen Immunität zu unter­brechen war – zeugenschaftlich einvenommen wird, gewür­digt hat. Daher ist mir zum Zeitpunkt der Einvernahme nicht klar, ob durch die zeugenschaftliche Einvernahme die Rechte des Beschuldigten geschmälert werden.“

Einvernahme KREUTNER durch SOKO Vorarlberg

Einvernahme WECHNER durch SOKO Vorarlberg

SOKO Vbg / TSCHOFEN: Bericht über Einvernahmen BUXBAUM; EINZINGER; WECHNER; KREUTNER samt Protokollen

Personenkreis, der Zugang zu KAMPUSCH-Dokumenten hatte, kann nicht bestimmt werden

Einvernahmen beziehen sich auf HAIDINGER E-Mail an KREUTNER; das PILZ gekannt haben soll

- 204f: BIA Korrespondenz zu Info an KRAKOW

Bericht StA Mag. Christian WALZI an OStA

Berichtet über Einvernahmen HAIDINGER und PILZ (sowie BUXBAUM; KREUTNER; WECHNER; EINZINGER wegen Zugang zu KAMPUSCH Dokumenten, die von PILZ veröf­fentlicht wurden)

Bei PILZ unter Hinweis auf fehlende Auslieferung und Zeug­nisentschlagungsrecht:

„Die zeugenschaftliche Einvernahme des AbgzNR Dr. PILZ hat ergeben, dass mangels geständiger Verantwortung und wegen des Fehlens eines sonstigen objektiven Beweises… die ihm vorgeworfene strafbare Handlung nicht mit der für die Führung eines Strafverfahrens erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann.“

Vorhaben: Einstellung des Verfahrens

 


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