Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 146

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Wien mitgeteilt wurde. Daraus folgte, dass trotz abgelehnter Auslieferung durch den Nationalrat der Abgeordnete Dr. Peter PILZ weiterhin als Beschuldigter im Verfahren geführt wurde, und zwar bis zur Einstellung am 5.12.2008 (die aufgrund seiner „zeu­genschaftlichen Einvernahme“ erfolgte).

Bewertung

1. Von Anfang an wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft versucht, einen Verdacht gegen Abg. Dr. PILZ zu konstruieren. Da keine weiteren Hinweise gefunden werden konnten, wurde das gemeinsame Erscheinen Dris. HAIDINGER und Dris. PILZ im Parlament in einem ORF-Beitrag als ausreichender Hinweis gewertet.

2. Nach der Entscheidung des Nationalrats über den Antrag des Immunitäts­ausschusses hat der Staatsanwalt versucht, das Immunitätsrecht und damit den gesetzlichen Schutz des Nationalrats zu umgehen. Damit ist der Verdacht begründet, dass der Staatsanwalt gegen das Immunitätsgesetz, die dem zugrunde liegenden Bestimmungen der Bundesverfassung und gegen die Strafprozessordnung verstoßen hat.

3. Auch hier hat die Kontrolle durch die Oberstaatsanwaltschaft versagt.

4. Bei Bekanntwerden dieser Umstände hat die zuständige Bundesministerin für Justiz weder Schritte zur Aufklärung des Fehlverhaltens des Staatsanwalts noch Initiativen zur Verbesserung von Strukturen und Kontrolle der zuständigen Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft gesetzt.

5. Statt dessen hat die Bundesministerin für Justiz auch nach Bekanntwerden dieser Umstände noch lange das Fehlverhalten der Staatsanwälte bzw. die gesamte Politische Abteilung der StA Wien verteidigt.

2.1.d. Strafverfahren gg Dr. Peter PILZ wegen Verleumdung: 51 St 46/06i

Fundstellen: 7d/12/1; 7d/18/1; 7d/13/1/ ab S 330

Geschäftszahl: 51 St 46/06i der StA Wien, StA Michael KLACKL

Neben den im Beweisbeschluss mit 2.1.a, b. und c. bezeichneten Verfahren haben sich aus den dem Untersuchungsausschuss übermittelten Akten noch weitere Verfahren ergeben, in welchen Abgeordnete von Maßnahmen nach dem 8. Hauptstück der StPO (nF) betroffen waren, und bei denen sich Abgrenzungsprobleme im Hinblick auf die parlamentarische Immunität gezeigt haben.

Eines dieser Verfahren wurde zu 51 St 46 / 06 i bei der StA Wien von Staatsanwalt Mag. Michael KLACKL geführt, und betraf primär Vorwürfe des Amtsmissbrauches gegen­über dem früheren Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Gert Rene POLLI. In diesem Zusammenhang hatte der Abgeordnete Dr. Peter PILZ im Unterausschuss zum Innenausschuss Fakten präsentiert und auch eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Daraufhin prüfte das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) auch Verleumdungsvorwürfe gegenüber Dr. PILZ, welche von KLACKL auch zum Gegenstand eines Vorhabensberichtes gemacht wurden. Ein Auslieferungsersuchen an den Nationalrat wurde nicht gestellt.

Aus den Akten ergeben kurzgefasst folgende Zeitabläufe:

 


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