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11.9.06 |
Umfassende Sachverhaltsanzeige des BIA an StA KLACKL Darin wird unter Punkt C. offenbar aus eigenem Antrieb auch die Frage einer Verleumdung nach § 297 StGB durch Günther L. und Peter PILZ zum Nachteil von POLLI angeschnitten und die StA / das Gericht um rechtliche Beurteilung ersucht. „Verdacht der Verleumdung zum Nachteil des Direktors des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Dr. Gert René POLLI, im Sinne der strafgesetzlichen Bestimmungen des § 297 StGB.“ Ohne der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht bei der Beurteilung des Sachverhaltes vorgreifen zu wollen, besteht auch der dringende Verdacht, dass Dr. Gert René POLLI in eventu durch das Verbreiten, die Weitergabe oder Offenbarung von Sachverhalten oder Teilen davon, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, wissentlich verleumdet und dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt worden ist. […] Die zu dieser Causa gestellten parlamentarischen Anfragen des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter PILZ, FreundInnen und Freunde, sowie die ergangenen Anfragebeantwortungen der Frau Bundesminister Liese PROKOP liegen der Anzeige bei. Siehe dazu die parlamentarischen Anfragen, Nr. 4499/J, 4582/J, 4583 J und die dazu ergangenen und zur jeweiligen Anfrage beigelegte Anfragebeantwortung, Ordner B, Beilage 24. […] Von Dr. Peter PILZ wurde auch der Vorwurf erhoben, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nach dem 17.5.2006 (Sitzung des Unterausschusses des Innenausschusses des Nationalrates) eine erhebliche Aktenshredderung (Vernichtung) durchgeführt worden sei. […] Von der Homepage des Dr. Peter PILZ wurden aus dessen Tagebuch die diversen Mitteilungen ausgedruckt und liegen der Anzeige bei. Siehe dazu Ordner B, Beilage 29. Um eine entsprechende rechtliche Beurteilung der dargestellten Sachverhalte auch in Richtung § 297 StGB durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht wird ersucht. |
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16.10.06 |
Ergänzender Bericht BIA an StA (betrifft nicht PILZ) |
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18.10.06 |
Ergänzender Bericht BIA an StA (betrifft nicht PILZ) |
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27.11.06 |
Ergänzender Ermittlungsauftrag KLACKL (betrifft nicht PILZ) |
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9.1.07 |
Bericht des BIA dazu an StA (betrifft nicht PILZ) |
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26.2.07 |
Vorhabensbericht StA KLACKL: Der Betreff lautete u.a.: … sowie gegen den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter PILZ, geboren am 22.1.1954, […] wegen § 297 Abs 1, 2. Fall StGB Der Staatsanwalt kam darin zu folgender Beurteilung: Zu C/: Letztlich erweist sich eine unter diesem Punkt zusammengefasste Verdachtslage als nicht nachvollziehbar, besteht doch nach Ansicht des Berichtsverfassers kein Anlass davon auszugehen, dass die gegen den Direktor des BVT ins Treffen geführten Bezichtigungen nicht der subjektiven Wahrnehmung bzw. Überzeugung der jeweils Beteiligten entsprechen. Zumindest ergeben sich nach dem vorliegenden Erhebungsergebnis letztlich keine, zumindest in subjektiver Hinsicht eine wesentliche Falschbezichtigung nahelegenden konkreten Anhaltspunkte. Er schlägt daher vor, dieses Verfahren (sowie auch das Verfahren wegen der Vorwürfe gegen Gert René POLLI) nach § 90 StPO einzustellen. |
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29.6.07 |
BMJ genehmigt den Vorhabensbericht |
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10.7.07 |
Verfügung der Einstellungen im Tagebuch, gleichzeitig erst jetzt (!) Ergänzung des Registers um Günther L. und Peter PILZ als Beschuldigte wegen § 297 StGB |
Folgende Aussagen von Auskunftspersonen waren in Zusammenhang mit diesem Beweisthema besonders aufschlussreich:
Die Anzeige wg. des Verdachts der Verleumdung gegen Abg. Dr. PILZ wurde vom zuständigen Beamten des BIA ausschließlich auf Grund eines persönlichen Berichts
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