Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 150

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Datum

Beschreibung

3.3.08

Sondersitzung Nationalrat mit Rede WESTENTHALER, dazu gibt es eine OTS des BZÖ Klubs

5.3.08

Pressekonferenz WESTENTHALER, dazu gibt es wieder eine OTS des BZÖ Klubs

14.3.08

Anzeige KREUTNER (via SUPPAN & SPIEGEL): die OTS Aussagen stellten Üble Nachrede dar § 111 StGB

14.3.08

Weitere OTS

19.3.08

Weitere OTS

20.3.08

Nachtrag zur Anzeige von KREUTNER wg dieser beiden OTS

7.4.08

Staatsanwalt Mag. Hans-Peter KRONAWETTER ordnet an, das Verfahren gg WESTENTHALER abzubrechen; (siehe Tagebuch)

aber: „LVT: Auftrag zur Durchführung von Sachverhalts­erhe­bungen gegen uT wegen §297 Abs 1 StGB

Es ist abzuklären, welche Personen im Pressereferat Parla­ments­klub des BZÖ für die Textverfassung und Aussendung zuständig waren und sind diese sodann als Beschuldigte zu vernehmen. Weiters ist zu erheben, welche Textpassagen Zitate des Ing. Peter WESTENTHALER sind und ob dieser alle inkriminierten Textpassagen zur Veröffentlichung über APA OTS autorisiert hat.“

7.4.08

Vorhabensbericht KRONAWETTER: Über Anzeige KREUT­NER; Der Vorwurf, das BIA habe bewusst Ermittlungen gg Beamte missbraucht, um missliebige Personen bei Bewer­bungen im Vorhinein auszuschalten sei Verleumdung. Derzeit sei nicht bekannt, von wem die inkriminierten Textpassagen stammen, und ob Ing. Peter WESTENTHALER den gesamten Text zur Veröffentlichung autorisiert habe. Daher soll ein Verfahren gg unbekannte Täter geführt werden und das LVT Wien mit Sachverhaltserhebungen betraut werden.

„Das Ermittlungsverfahren gegen Ing. Peter WESTENTHALER wurde gemäß § 197 Abs 1 StPO bis zum Einlangen der Erhebungsergebnisse abgebrochen.“

16.5.08

OStA MUCHA: Bericht wird zur Kenntnis genommen, beide Sachverhaltskomplexe sollen untersucht werden. (gez. PLEISCHL

27.5.08

AV von StA WALZI (im Tagebuch/AuB-Bogen): „Anruf bei der OStA: OSTA MUCHA ist auf Urlaub, (4 Wochen), eine Rückfrage betreffend OZ 4 im Zusammenhang mit dem Verfolgungshindernis der politischen Immunität des 1) ist daher nicht möglich.“

 


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