Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 152

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30.6.08

AV LVT STEINER über Ladung S., B.

671

20.8.08

Beschuldigteneinvernahme Lukas B. durch STEINER: B. war selbst nicht der Verfasser der Aussendung, weiß nicht wer (STEINER beschafft dazu auch EKIS Abfragen etc.!)

675

20.8.08

Beschuldigteneinvernahme Elmar Willi S.: wie B.

680

28.8.08

Zwischenbericht STEINER

Über Einvernahmen B. und S.

Auch andere Personen hätten OTS Zugang, er konnte aber nicht eruieren wer.

674

24.10.08

Abschlussbericht KRONAWETTER:

Da B. und S. keine Angaben machen, wurde gegen diese und gegen WESTENTHALER gem. § 190 Z 2 StPO eingestellt bzw. gegen uT gem. § 197 Abs 2 StPO abgebrochen.

Erst an

[Anm: bezüglich des Beschuldigtenstatus von B. und S. siehe nachfolgenden Auszug aus den UsA-Sitzungsprotokollen.]

688

 

In Zusammenhang mit diesem Verfahren waren folgende Aussagen der Auskunfts­personen von besonderer Bedeutung:

Aus dem Protokoll der 4. Sitzung des USA, S. 20:

Befragung Christian Steiner

Martin Graf (FPÖ): „Und wie kommt es dann, dass Sie gerade in dieser Angelegenheit die Ermittlungen übertragen bekommen haben? Aus ihrer Funktion des Personen- oder Objektschutzes heraus?“

Christian Steiner: „Die Frage kann ich so nicht beantworten. Das kommt mir ein bisschen polemisch vor.“

Martin Graf (FPÖ): „Aber ganz am Anfang haben Sie gesagt, dass Sie öfters Ermitt­lungen übertragen bekommen, ähnlich gelagerte.“

Christian Steiner: „Seit 2006 bin ich mehr oder weniger Sachbearbeiter, alles, was das BZÖ betrifft.“

Martin Graf: „Entschuldigung (Zwischenruf.) Auf das wollte ich hinaus. Das habe ich auch jetzt...“

Christian Steiner: „Es gibt eine Geschäftseinteilung, die hat aber nichts damit zu tun, damit ich das gleich einmal vorwegnehme, dass ich Strafrechtsakte bearbeite, sondern in dem Moment, wo das BZÖ mit einem Anliegen an die Polizei herantritt, würde das bei mir auf dem Tisch liegen. Dass sich das so entwickelt hat ...“

Martin Graf (FPÖ): „Wenn das BZÖ an Sie herantritt?!“

 


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