wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.
Aus den übermittelten Akten ergeben sich keine Hinweise darauf, dass in der XXIII. Oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Abgeordnete zum Nationalrat oder zum Bundesrat einer Überwachung durch die Polizei nach dem SPG unterworfen waren.
Ob es tatsächlich zu keinen derartigen Vorfällen gekommen ist scheint fraglich, konnte jedoch wegen der durch SPÖ und ÖVP verweigerten Ladung der verantwortlichen Innenministerin nicht abschließend geklärt werden.
2.3. Untersuchungsgegenstand BMLV
Der Beweisbeschluss setzt unter 2.3. folgendes Beweisthema fest:
Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode in Schriftstücken des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) erwähnt wurden, von diesen Stellen überwacht wurden, von der Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten bei diesen Stellen betroffen waren oder außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse geheime Informationen von diesen Stellen oder einzelnen Bediensteten erhielten, welche Vorgeschichte und Umstände jeweils dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den gegenständlichen Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im Weiteren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.
Die Aktenübermittlung zu diesem Beweisthema umfasste lediglich fünf Aktenvorgänge, wovon vier sich als unbedeutend darstellten.
Es bestehen berechtigte Zweifel, dass im Bereich der militärischen Nachrichtendienste nicht noch weitere Veraktungen von Abgeordneten bestehen. Eine entsprechende Erörterung mit dem verantwortlichen Ressortminister scheiterte jedoch an der von ÖVP und SPÖ verweigerten Ladung desselben.
2.3.a. Chronologie „Knittelfeld“
Fundstelle: 9/2/1
Aus einem übermittelten Aktenvorgang ergibt sich, dass am 19.6.2009 eine Diskussionsveranstaltung mit dem Titel „Wohin führt uns der Eurofighter“ in zeitlichem Zusammenhang mit der Abhaltung der Flugshow „Airpower 09“ durch das Abwehramt überwacht wurde, an welcher der Abgeordnete Dr. Peter PILZ teilnahm.
Es kam dabei zur systematischen Aufnahme der Kennzeichen in der Umgebung geparkter Kraftfahrzeuge, mit anschließender Einholung von Zulassungsregisterauskünften.
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