Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 184

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Amtsvermerk BIA

betreffend persönlicher Überbringung des Anlassberichts vom 14.07.09

BIA 153 bringt Akt zu KStA, zuständige StA Eva HABICHER gibt bekannt, dass aufgrund der urlaubsbedingten Abwe­senheit von StA Dr. Walter GEYER in den nächsten Wochen nicht mit etwaigen staatsanwaltlichen Anordnungen zu rech­nen ist.

2 E-Mails Ruth T. an Rupert M., PÖCHHACKER, STUMMER

mit STRACHE OTS

Email POGUTTER an BIA 153

Übermittelt chronologische Übersicht der Mails, die von SAILER übergeben wurde.

POGUTTER: „Es lässt sich aus Äußerungen von SAILER nicht ausschließen, dass auch über den dienstlichen Mail­server Mails an den Abgeordneten gingen. Diese sind dann in der Chronologie nicht enthalten.“

anbei Emails an private Emailadresse

Amtsvermerk BIA

Telefonat KStA Mag. HABICHER mit BIA 153

KStA HABICHER teilt mit, dass eine Anordnung zur Sicher­stellung der Daten des PCs von Uwe SAILER kurz bevor steht.

Später gibt es jedoch einen neuerlichen Anruf von KStA HABICHER: Vorerst wird ein Auslieferungsansuchen gegen ÖLLINGER an das Parlament gesandt. Bis auf weiteres sei in der Causa nichts zu unternehmen. Die geplante Anord­nung zur Sicherstellung der Daten wird nicht kommen. Auch die geplante Zeugenvernehmung von Mag. TISCHLINGER die für 16.07.08 angesetzt wurde, darf nicht durchgeführt werden.

Vorhabensbericht KStA an OStA

Berichtsverfasserin: HABICHER

Anfallsbericht BIA: ÖLLINGER „präsumtiver Auftraggeber, jedoch basiert der Anfallsbericht ausnahmslos auf den In­halten der Presseaussendung vom 10.07.09. [...] Nach dem nunmehr vorliegenden Beweismaterial, insbesondere der einliegenden E-Mail-Korrespondenz zwischen Uwe SAILER und dem AbgzNR Karl ÖLLINGER, ist eine iSd § 48 Abs 1 Z1 StPO konkretisierte, weitere Ermittlungen erfordernde Verdachtslage des Inhalts gegeben, dass der AbgzNR Karl ÖLLINGER den Beamten Uwe SAILER beauftragt habe, Informationen oder Daten, die letzterem ausschließlich auf­grund seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt geworden sind bzw nur im Rahmen dieser erhoben werden können, bekannt zu geben“ [...] wird beabsichtigt, den Nationalrat im Wege seiner Präsidentin gemäß Art 57 Abs 3 B-VG um Zustimmung zur Verfolgung des AbgzNR Karl ÖLLINGER zu ersuchen.“

Abschließend erfolgt eine Anmerkung, dass eine Verfolgung von SAILER (bei Nichtauslieferung von ÖLLINGER) auf­grund des dann fehlenden Bezuges kaum denkbar er­scheint.

 


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