unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe am 10.07.08 per Email direkt beim Chef des BIA Martin KREUTNER, worauf noch am selben Tag ein BIA-Anlassbericht an die Korruptionsstaatsanwaltschaft übersandt wurde, sowie auch eine Beschuldigtenvernehmung [sic!] des Uwe SAILER durchgeführt wurde. All dies geschah auf Basis einer Parlamentsrede von Heinz Christian STRACHE, dessen Anschuldigungen und Behauptungen schon damals äußerst fragwürdig erschienen und sich im Untersuchungsausschuss nicht bestätigten.
3.2. Untersuchungsgegenstand „andere Abgeordnete“
Als Beweisthema 3.2. wurde beschlossen:
Aufklärung darüber, welche sonstigen Dienstleistungen der erwähnte Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode über Auftrag anderer Abgeordneter des Nationalrates oder des Bundesrates oder von Personen im Umfeld des Parlaments erbrachte.
Hier hat sich im Zuge der Befragungen herausgestellt, dass SAILER bei früherer Gelegenheit dem FPÖ-Abgeordneten Werner NEUBAUER bei der Sanierung beschädigter Festplatten behilflich war, und dass es diesbezüglich eine Auseinandersetzung über den Ersatz der entstehenden Unkosten gegeben hatte.
Weitere Hinweise auf eine Betrauung des Uwe SAILER durch Nationalratsabgeordnete haben sich nicht ergeben.
3.3. Untersuchungsgegenstand „Beamte des BMI“
Aufklärung darüber, inwieweit in dieser Angelegenheit Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres Informationen mit Abgeordneten austauschten und wie diese Informationen Dritten zugekommen sind, insbesondere ob es dabei zur Begehung von Straftaten gekommen ist und welche Schritte zur Aufklärung dieser Taten unternommen wurden.
Dazu konnten keine Feststellungen getroffen werden.
4. 4. Bewertung der Ergebnisse
4.1. Empfehlungen
4.1.a. Im Bereich des BM für Justiz
Im Bereich des Bundesministeriums für Justiz haben sich einerseits Probleme in der Wahrung der Immunität von Nationalratsabgeordneten durch die Staatsanwaltschaften gezeigt, andererseits aber auch grundsätzliche Probleme des Beschuldigtenbegriffs nach der neuen Strafprozessordnung sowie im Bereich des Rechtsschutzes für Personen, die von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind. Als höchst problematisch bestätigt wurde auch die fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften.
Aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses ergehen daher folgende Empfehlungen:
Die gesetzliche Regelung der Immunität von Abgeordneten ist zu reformieren. Der Bereich der beruflichen Immunität ist präziser zu definieren und sollte auch politische Tätigkeiten von Abgeordneten außerhalb des Parlaments (etwa in neuen Medien usw.) erfassen. Im Gegenzug könnte auch die außerberufliche Immunität klarer gefasst und evtl. abgeschafft werden. Für die Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden sind klare Handlungsanweisungen für die Vorgehensweise in Immunitätsfällen zu erarbeiten.
In einem Bürgerschutzpaket sind gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, damit Personen, die sich an Nationalratsabgeordnete wenden, nicht Gefahr laufen Opfer von
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