Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 191

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4.1.c. Im Bereich des BM für Landesverteidigung und Sport

Die Tätigkeiten der militärischen Nachrichtendienste im Bereich Überwachung von Bürgern und Abgeordneten konnten aufgrund der wenigen übermittelten Akten und der von SPÖ und ÖVP beschlossenen Blockade der Untersuchung dieses Beweisthemas nur kurz gestreift werden.

Dennoch ergeben sich zumindest einige Empfehlungen für diesen Bereich:

Der Rechtsschutz im Bereich des Abwehramtes ist neu zu gestalten und zu ver­bes­sern. Eine rechtswidrige Erfassung von Personendaten der Besucher einer harm­losen Diskussionsveranstaltung wurde offenbar ohne Weiteres durch den Rechts­schutz­beauftragten des BMLVS genehmigt, was bestehende Zweifel an der Ausgestaltung dieses „Rechtsschutzes“ nur bestätigt.

Es ist bezeichnend, dass der stellvertretende Leiter des Abwehramtes die Frage, wie viele Personen in den Akten seines Dienstes verarbeitet werden, nicht beantworten konnte. Das Abwehramt zeigte sich in der Untersuchung als völlig intransparente, nicht mehr zeitgemäß arbeitende Einrichtung, die nach Belieben Bürgerinnen bespitzelt und zur eigenen Rechtfertigung Gefährdungsszenarien konstruiert. Eine umfassende Reform der militärischen Dienste ist unvermeidbar.

Die Verweigerung der Kooperation durch den Bundesminister bei der Aktenüber­sendung zeigt die Notwendigkeit einer Reform auch der Rechte des Untersuchungs­aus­schusses zur Durchsetzung der Übermittlung beschlossener Beweismittel.

4.2. Offene Fragen

Zusammengefasst konnten aufgrund der von SPÖ und ÖVP verweigerten Fortsetzung der Untersuchungen folgende Beweisthemen nicht mehr untersucht werden:

Beweisthema 1.1.:

Welche österreichischen Staatsbürger involviert waren. Es waren zwar jedenfalls mehrere österreichische Staatsbürger in die Operation involviert, die der Justiz bekannt sind und gegen die Strafverfahren laufen, die Rolle einiger weiterer Personen (und auch ehemaliger Abgeordneter) wie zB Karl BLECHA oder Anton GAÁL konnte jedoch nicht untersucht werden.

Wann die betroffenen freiheitlichen Abgeordneten von der wahren Herkunft der Informationen erfuhren. Hier wäre insbesondere die Einvernahme von Berndt E., Christian P., Dr. Peter FICHTENBAUER und anderen Auskunftspersonen erforderlich gewesen.

Ob und inwieweit es zu Geldflüssen gekommen ist. (Während der Untersuchung hat es zumindest keine Hinweise auf Geldflüsse an den FPÖ Klub gegeben).

Warum die Organe des BMI die Operation des kasachischen Nachrichtendienstes im Nationalrat ungehindert weiter laufen ließen und ob und wie die Bundesministerin für Inneres in diese Entscheidung involviert war.

Warum die Abgeordneten des Nationalrats und mit ihnen sowohl die Präsidentin des Nationalrats als auch die betroffenen Abgeordneten erst aus dem gedruckten Verfas­sungsschutzbericht von der Operation des KNB im Parlament erfuhren.

Mangels Einvernahme zentraler Auskunftspersonen (insb. Franz LANG, Hofrat GRÜNNER, Mag F. von der MA 35 und anderer) können die Umstände, die zu der Erteilung der Aufenthaltstitel geführt haben, nicht abschließend geklärt werden.

Es konnte nicht geklärt werden, welche österreichischen Staatsbürger in die Erteilung involviert waren.

 


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