Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 193

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Adolf WALA

Stefan KRENN

Abg.z.NR Harald VILIMSKY

Gerhard J. (BKA)

Dr. Gabriel LANSKY (Rechtsanwalt)

StA Dr. Peter SEDA

Als Auskunftsperson beschlossen, aber aufgrund der erzwungenen Beendigung des Ausschusses nicht mehr einvernommen, wurde StA Mag. Hans-Peter KRONAWET­TER und der BVT-Beamte Günther LENGAUER.

Beweisthema 2.1: Zu diesem Beweisthema hat sich die verweigerte Ladung des BM aD Dr. Ernst STRASSER als hinderlich erwiesen, ebenso wäre die Einvernahme von Mag. Michael KLOIBMÜLLER für die Untersuchung unbedingt erforderlich gewesen.

So konnte nicht untersucht werden:

Ob es sich bei den gegenständlichen E-Mails tatsächlich um seinen E-Mail Verkehr handelte.

Wie es zu der Veröffentlichung der E-Mails kommen konnte, insbesondere ob bei der Nutzung von Computern durch Dr. Ernst STRASSER Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden wie zB Verschlüsselung oder Passwörter, Formatierung der Festplatte nach Gebrauch, usw.

Über welche Mailserver der E-Mail Verkehr des Innenministers abgewickelt wurde, und ob dabei allenfalls dritte, evt. sogar ressortfremde Personen Zugriff erlangen konnten (so gibt es etwa Berichte, dass Dr. Ernst STRASSER für seinen E-Mail Verkehr eine „@apanet.at“ Adresse verwendet habe.)

Aus welchen Überlegungen Dr. Ernst STRASSER zu dem für eine Strafanzeige ausreichenden Verdacht gelangte, dass zu seinen Lasten die Vergehen § 118a StGB Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, § 119 StGB Verletzung des Tele­kommunikationsgeheimnis, § 119a StGB Missbräuchliches Abfangen von Daten oder § 108 TKG Verletzung von Rechten der Benutzer begangen worden sein könnten.

Welche Hinweise Dr. Ernst STRASSER für die von ihm in einer Nachtragsanzeige aufgestellte Behauptung hatte, dass Dr. Peter PILZ über von ihm veröffentlichte E-Mails „auf einem Datenträger erhalten“ verfüge.

Ob es neben seiner in dieser Nachtragsanzeige enthalten „Anregung“, die Beschaffung des Datenträgers und dessen technischen Überprüfung zu veranlassen, noch weitere Kontaktaufnahmen mit den ermittelnden Behörden diesbezüglich gegeben hat und inwiefern dabei die Immunität des Abgeordneten Dr. Peter PILZ ein Thema war.

Wie sich Dr. Ernst STRASSER erklärt, dass die Staatsanwaltschaft genau die von ihm vorgeschlagene Vorgehensweise anwenden wollte.

Ob anlässlich der Zeugeneinvernahme von Dr. Ernst STRASSER auch diesbezügliche Erörterungen der weiteren Vorgehensweise stattgefunden haben.

Beweisthema 2.2. konnte mangels Ladung der Innenministerin überhaupt nicht unter­sucht werden.

Beweisthema 2.3. wurde nur gestreift. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass im Bereich der militärischen Nachrichtendienste nicht noch weitere Veraktungen von Abgeordneten bestehen. Weiters konnte nicht mehr untersucht werden:

 


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