Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 194

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Welche Konsequenzen im Bereich des BMLVS aus der erkannten Rechtswidrigkeit der Überwachung der Veranstaltung in Knittelfeld gezogen wurden.

Wie in Hinkunft derartige Vorfälle vermieden werden können, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsschutzes.

Welchem Zweck die Ermittlung personenbezogener Daten am Rande der Diskussions­veranstaltung diente.

Welche Vorgeschichte der Überwachung von Eurofighter-Gegnern zu diesem Vorfall führte.

Welche Bedeutung für die betroffenen Personen die Speicherung dieser Daten im Bereich des Abwehramtes im Weiteren erhielt oder noch erhalten könnte.

Beweisthema 2.4. konnte mangels Ladung der verantwortlichen Ressortminister nicht untersucht werden.

Folgende Ladungen wären zu Beweisthema 2 noch unbedingt erforderlich gewesen, konnten jedoch wegen der Blockade durch SPÖ und ÖVP nicht erfolgen:

Dr. Ernst STRASSER

Dr. Maria BERGER

Dr. Maria FEKTER

Mag. Michael KLOIBMÜLLER

Dr. Claudia BANDION-ORTNER

Zum Beweisthema 3 konnten die Punkte 3.1. und 3.2. weitgehend geklärt werden. Mangels einer Ladung von

Dr. Maria FEKTER

Mag. Michael KLOIBMÜLLER

konnte jedoch nicht mehr geklärt werden, weshalb der Kabinettschef direkt beim Leiter des BIA interveniert hatte, um noch am 10.7.2009 – ohne Auftrag der Staatsan­waltschaft als „Kabinettsinitiative“ - Ermittlungen gegen Karl ÖLLINGER einzuleiten.

Zu 3.3. wurden keine Untersuchungen geführt.

4.3. Reformbedarf für das Verfahren der Untersuchungsausschüsse

Der Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit zunächst schwungvoll und erfolgreich aufgenommen. Als er jedoch in den Kernbereich seiner Aufgabe, die Klärung der politischen Verantwortlichkeit durch Befragung der zuständigen Ressortminister, vor­dringen wollte, beschloss die Ausschussmehrheit von SPÖ und ÖVP, fortan die Arbeit des Ausschusses zu behindern, so dass wichtige Beweisbeschlüsse nicht gefasst werden konnten.

Es zeigte sich, dass die Führung objektiver Untersuchungen nicht geeignet ist, Gegen­stand von politischen Mehrheitsbeschlüssen zu sein. Die Ausgestaltung des Aus­schusses als Minderheitenrecht ist daher unbedingt notwendig. Dazu werden begleitend auch umfassende Änderungen der Verfahrensordnung zu beschließen sein.

Aufgrund der Erfahrungen im gegenständlichen Untersuchungsausschuss ergeben sich folgende Vorschläge für eine Neugestaltung des Verfahrens:

Die Ladung von Auskunftspersonen darf nicht allein im Gutdünken der Ausschuss­mehrheit liegen. Hier könnte etwa nach deutschem Vorbild eine Schiedsstelle zur Entscheidung über Ladungsanträge eingerichtet werden, oder es könnten den Frak-


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