Welche Konsequenzen im Bereich des BMLVS aus der erkannten Rechtswidrigkeit der Überwachung der Veranstaltung in Knittelfeld gezogen wurden.
Wie in Hinkunft derartige Vorfälle vermieden werden können, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsschutzes.
Welchem Zweck die Ermittlung personenbezogener Daten am Rande der Diskussionsveranstaltung diente.
Welche Vorgeschichte der Überwachung von Eurofighter-Gegnern zu diesem Vorfall führte.
Welche Bedeutung für die betroffenen Personen die Speicherung dieser Daten im Bereich des Abwehramtes im Weiteren erhielt oder noch erhalten könnte.
Beweisthema 2.4. konnte mangels Ladung der verantwortlichen Ressortminister nicht untersucht werden.
Folgende Ladungen wären zu Beweisthema 2 noch unbedingt erforderlich gewesen, konnten jedoch wegen der Blockade durch SPÖ und ÖVP nicht erfolgen:
Dr. Ernst STRASSER
Dr. Maria BERGER
Dr. Maria FEKTER
Mag. Michael KLOIBMÜLLER
Dr. Claudia BANDION-ORTNER
Zum Beweisthema 3 konnten die Punkte 3.1. und 3.2. weitgehend geklärt werden. Mangels einer Ladung von
Dr. Maria FEKTER
Mag. Michael KLOIBMÜLLER
konnte jedoch nicht mehr geklärt werden, weshalb der Kabinettschef direkt beim Leiter des BIA interveniert hatte, um noch am 10.7.2009 – ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft als „Kabinettsinitiative“ - Ermittlungen gegen Karl ÖLLINGER einzuleiten.
Zu 3.3. wurden keine Untersuchungen geführt.
4.3. Reformbedarf für das Verfahren der Untersuchungsausschüsse
Der Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit zunächst schwungvoll und erfolgreich aufgenommen. Als er jedoch in den Kernbereich seiner Aufgabe, die Klärung der politischen Verantwortlichkeit durch Befragung der zuständigen Ressortminister, vordringen wollte, beschloss die Ausschussmehrheit von SPÖ und ÖVP, fortan die Arbeit des Ausschusses zu behindern, so dass wichtige Beweisbeschlüsse nicht gefasst werden konnten.
Es zeigte sich, dass die Führung objektiver Untersuchungen nicht geeignet ist, Gegenstand von politischen Mehrheitsbeschlüssen zu sein. Die Ausgestaltung des Ausschusses als Minderheitenrecht ist daher unbedingt notwendig. Dazu werden begleitend auch umfassende Änderungen der Verfahrensordnung zu beschließen sein.
Aufgrund der Erfahrungen im gegenständlichen Untersuchungsausschuss ergeben sich folgende Vorschläge für eine Neugestaltung des Verfahrens:
Die Ladung von Auskunftspersonen darf nicht allein im Gutdünken der Ausschussmehrheit liegen. Hier könnte etwa nach deutschem Vorbild eine Schiedsstelle zur Entscheidung über Ladungsanträge eingerichtet werden, oder es könnten den Frak-
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