Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 206

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im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.

Begründung:

Die Überwachung und Bespitzelung von Politikern und ihrem Umfeld war schon einmal Thema im Hohen Haus und führte unter anderem zum Untersuchungsausschuss betreffend die Vertuschung von Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundes­ministerien für Justiz, für Finanzen und für europäische und internationale Angele­genheiten, welcher aber im Herbst des Vorjahres auf Grund der Beendigung der Gesetz­gebungsperiode noch vor Prüfung der wesentlichsten Untersuchungs­gegen­stän­de auslief.

Da es nun wieder zu mehreren skandalösen Vorfällen kam, ist die Aufklärung dieser Sachverhalte unumgänglich.

Fall 1:

Den folgenden Briefen ist zu entnehmen, dass Nationalratsabgeordneter Ing. Peter Westenthaler im Zuge einer Einvernahme als Zeuge durch das Büro für Interne Angelegenheiten feststellen musste, dass hinsichtlich seines Telefonanschlusses seitens der Staatsanwaltschaft Wien eine Rufdatenrückerfassung veranlasst wurde. Alle Gespräche an dem genannten Tag wurden somit von dieser Rufdaten­rück­erfassung aufgezeichnet und zwar ohne sein Wissen und unter Umgehung der Immunität, die er als Abgeordneter zum Nationalrat inne hat.

Dieser Fall ist durch Schreiben vom 9. Februar 2009 an die Staatsanwaltschaft Wien und durch Schreiben vom 9. Juli 2009 von Nationalratspräsidentin Mag. Prammer dokumentiert.

Der Nationalrat wurde in diesem Zusammenhang weder informiert noch sonst irgend­wie befasst.

„Der Standard" vom 10.07.2009 berichtete unter der Überschrift „Politiker-Handys nicht immun – Dass Justiz und Polizei auf Westenthalers Daten zugreifen durften, macht Sorgen“ unter anderem folgendes:

„(…) Das Büro für interne Angelegenheiten bestätigte den Vorgang, sieht aber kein Fehlverhalten bezüglich der Überprüfung der Telefon-Ein-und Ausgänge Westen­thalers. BIA-Chef Martin Kreutner erklärte, man habe lediglich im Auftrag der Staats­anwaltschaft gehandelt und diese habe auf Nachfrage zugesichert, dass das zulässig sei. (…)“

Die Überwachung des Nationalratsabgeordneten Peter Westenthaler stellt einen Demo­kratieskandal ersten Ranges dar und erschüttert den Rechtsstaat in seinen Grundfesten. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage und das Verhalten des Leiters des Büros für Interne Angelegenheiten mehr als alarmierend.

Fall 2:

Der angeführte Mail-Verkehr des Abgeordneten Öllinger mit Herrn Uwe Sailer, seines Zeichens Kriminalbeamter, ehemaliger Gruppenführer der IT-Gruppe im Landeskri­minal­amt Oberösterreich und Gerichtssachverständiger für das Fachgebiet forensische Datensicherung, spiegelt die Versuche Nationalratsabgeordnete der FPÖ, wie zum Beispiel die Nationalratsabgeordneten Strache und Fichtenbauer, und deren Mitar­beiter sowie politische Funktionäre der FPÖ zu bespitzeln und auszuspionieren wider.

 


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