Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 222

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wegen Straftaten von besonderer öffentlicher

Aufmerksamkeit

in welchen die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) gegen Dritte anordneten, und bei denen Abge­ordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden.

f) alle Strafverfahren, welche während der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode geführt wurden oder werden, welche die mögliche Weitergabe von Daten des Heeres-Abwehramtes oder des Heeres-Nachrichtenamtes an Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat oder die gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten durch diese Dienste betreffen.

8. Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften bei der Invol­vierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Verfahren, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufwei­sen könn­ten.

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport:

9. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) Maßnahmen, welche die militärischen Nachrichtendienste oder sonstige Dienst­stellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von Überwachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren;

b) Maßnahmen, welche die militärischen Nachrichtendienste oder sonstige Dienst­stellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode gegenüber Dritten durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden.

c) Schriftstücke des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport), in welchen während der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Abgeordnete zum Nationalrat oder zum Bundesrat  erwähnt wurden;

d) Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat beim Heeresnachrichtendienst, dem Heeres-Abwehr­amt oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode

e) Bespitzelung durch Übermittlung von geheimen Informationen durch Heeresnach­richtendienst, Heeres-Abwehramt oder allfällige weitere mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode oder


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