ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren;
g) Ermittlungen, in welchen die Sicherheitsbehörden während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode Überwachungsmaßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF), dem 3. und 4. Teil des SPG oder nach sonstigen Vorschriften gegen Dritte durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden. Besonders zu beachten sind dabei Verfahren
wegen möglichen Amtsdelikten
wegen Korruptionsdelikten
zu Straftaten mit politischem Hintergrund (Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamistisch motiviert)
zu Straftaten von besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit (zB Verfahren gegen Tierschützer).
h) Ermittlungen, die während der XXIII. und XXIV. GP geführt wurden oder werden, und welche die mögliche Weitergabe von Daten des Heeres-Abwehramtes oder des Heeres-Nachrichtenamtes an Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat oder die gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten durch diese Dienste betreffen.
6. Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden bei der Involvierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Ermittlungen, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufweisen könnten.
Bundesministerium für Justiz:
7. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags- und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:
a) das Strafverfahren, in dessen Rahmen die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 hinsichtlich des Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler angeordnet wurde;
b) das Strafverfahren zu der Herkunft der öffentlich gewordenen E-Mails des ehemaligen Bundesministers Dr. Ernst Strasser, und zwar insbesondere den Akt Akt 501 UT 10/08g der StA Wien;
c) das Strafverfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien gegen Dr. Peter Pilz und damit zusammenhängende Strafverfahren;
d) alle Strafverfahren, in welchen Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF), während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode angeordnet wurden, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von diesen Maßnahmen betroffen waren;
e) alle Strafverfahren
wegen möglicher Amtsdelikte,
wegen Korruptionsdelikte
wegen Straftaten mit politischem Hintergrund
(Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamistisch motiviert)
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