lich der Weiterleitung der Mails an den Falter-Journalisten Florian Klenk, der durch seine Anzeige die Ermittlungen erst in Rollen gebracht hatte (Telekommunikationsgeheimnis) als auch die von Klenk aufgebrachten Unregelmäßigkeiten bei den in den Mails erwähnten Postenbesetzungen überprüft werden. Danach gab Klackl den Akt allerdings an Christian Walzi ab.
Staatsanwalt Christian Walzi übernahm den Akt zu den „Strasser-Mails“ von Klackl. Er gab zu, keinen einzigen Ermittlungsauftrag im Hinblick auf den Missbrauch der Amtsgewalt (Postenbesetzungen) erteilt zu haben (das BIA hatte trotz Ermittlungsauftrages von Klackl in diese Richtung nicht ermittelt); diese Unterlassung des BIA sei ihm entgangen – mehr noch: er räumte sogar ein, das gesamte mehr als hundert Seiten starke E-Mail Konvolut, das der Anzeige des Falter Journalisten Klenk beigelegt war, im Akt übersehen zu haben.
Die im Bericht der Oberstaatsanwaltschaft angeführte Gefahr der Verjährung sah er nicht als problematisch an, da diese ja nur „möglicherweise hätte eintreten können“.
Er regte auch an auszuforschen, ob Pilz im Besitz eines Datenträgers sei, auf dem sich die „Strasser-Mails“ befinden könnten; so sollte versucht werden, die Herkunft dieser Mails zu eruieren. Pilz wurde auf seinen Auftrag hin als Zeuge in dieser Causa vernommen. Die Idee, dass Pilz im Besitz eines entsprechenden Datenträgers sei, sei Walzi nur durch die Zeitung „Heute“ gekommen; die Anzeige des ehemaligen Bundesministers für Inneres, Ernst Strasser, in der dies ebenfalls erwähnt wird, hätte damit nichts zu tun gehabt, obwohl sich sein Ermittlungsauftrag mit den Anregungen Strassers gedeckt hat. (Er bat das BIA um Anregungen zur Beschlagnahmung.)
Auch in dieser Causa wurde die Frage aufgeworfen, ab wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird und ab wann bei Abgeordneten die Aufhebung der Immunität zu beantragen ist.
Warum bezüglich der vom ehemaligen Kabinettschef im Innenministerium, Philipp Ita, angeblich verbannten Festplatte oder des fehlenden Laptops Strassers keine Erhebungen angestellt wurden, konnte Walzi nicht beantworten und verwies in diesen Angelegenheiten auf das BIA.
Staatsanwalt Stefan Apostol übernahm das Verfahren von Walzi, nachdem dieser aus dem politischen Referat ausgeschieden war. Er beauftragte das BIA abermals, wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches zu ermitteln, nachdem noch Walzi von Thomas Haslwanter (Bundesministerium für Justiz) auf sein diesbezügliches Versäumnis aufmerksam gemacht worden war.
Apostol wies in Bezug auf die Ermittlungstätigkeit des vom Betroffenen Strasser selbst gegründeten BIA darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft zwar an bestimmte Behörden im Bereich des BMI Ermittlungsaufträge erteilen könne, grundsätzlich aber das BMI bestimme, welche spezielle Behörde tätig wird.
Für Apostol waren die in den „Strasser-Mails“ erwähnten Vorgänge strafrechtlich nicht relevant, da kein wissentlicher Befugnismissbrauch vorlag. Aus diesem Grund stellte sich für ihn die sonst virulente Verjährungsproblematik nicht. Er stellte das Verfahren daraufhin ein oder brach es ab.
Oberstaatsanwalt Thomas Gildemeister führte als Staatsanwalt das Verfahren in der Causa „Haidinger“, in der es um zwei Themenkomplexe ging: Untersuchung der vom ehemaligen Leiter des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, vorgebrachten Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Innenministeriums und der Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Haidinger und Pilz (Anstiftung des Haidinger). Auf Grund eines für ihn ersichtlichen Naheverhältnisses von Pilz zu Haidinger ergab sich für ihn der Anfangsverdacht der Anstiftung durch Pilz (gemeinsames Erscheinen vor dem Innen-
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