Ausschuss, zeitgleiche Veröffentlichung der Dokumente auf Pilz Webseite, Anzeige des BIA). Deswegen richtete Gildemeister ein Auslieferungsersuchen an den Nationalrat, welchem nicht stattgegeben wurde. Das Verfahren wurde nach Gildemeisters Ernennung zum Oberstaatsanwalt an Walzi übertragen.
Gildemeister verwehrte sich dagegen, auf die Anzeige des ehemaligen ÖVP-Abgeordneten Helmut Kukacka hin tätig geworden zu sein; bereits vor der Anzeige habe es ein Besprechung mit der Oberstaatsanwaltschaft gegeben, auch in seinem Bericht an die OStA erwähnte er nur den Eingang der Anzeige, bezog sich aber vor allem auf den BIA-Bericht.
Gildemeister führte zur Frage, ob eine Zeugenbefragung als Verfolgungshandlung gewertet werden könnte, aus, dass dies vom Inhalt der Befragung abhänge.
Auf die Frage Grafs, ob in diesem Verfahren auch die Justizministerin informiert wurde, meinte Gildemeister, dass es ihn nicht wundern würde, wäre das Ministerbüro informiert worden.
Walzi gab zu Beginn seiner neuerlichen Befragung an, über keine besondere Qualifikation für die politische Abteilung der StA Wien verfügt zu haben.
Nachdem Walzi das Verfahren „Haidinger“ von Gildemeister übernommen hatte, leitete er auch ein Verfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten Kukacka wegen Bestimmung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses durch unbekannte Täter ein. (Kukacka hatte in einer Ausschusssitzung aus einem dienstlichen Mail Haidingers an den ehemaligen Kabinettschef im Innenminsterium Philipp Ita sowie aus einem BMI-internen Aktenvermerk zitiert.)
Nachdem das Verfahren gegen Pilz wegen dessen Nichtauslieferung abgebrochen worden war, ließ er Pilz in der Strafsache gegen Haidinger als Zeugen einvernehmen. Dies wurde allerdings vom BMJ scharf kritisiert, da diese Einvernahme mit Art 57 B-VG nicht vereinbar sei und eine Umgehung des Beschuldigtenstatus Pilz darstelle. Das Verfahren gegen Pilz und Haidinger wurde schließlich aus Mangel an Beweisen eingestellt (allerdings erst im Dezember von Walzis Nachfolger, bis dahin wurde er im Tagebuch der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt; auch hier ergab sich wieder das Problem der Unterscheidung zwischen formellem und materiellem Beschuldigtenbegriff).
Thomas Haslwanter nahm als zuständiger Sachbearbeiter im Justizministerium die Berichte Walzis entgegen und bemängelte, dass im zweiten Bericht nichts über Ermittlungen bezüglich allfälligen Amtsmissbrauchs bei Postenbesetzungen erwähnt war. Er teilte dies Walzi mit, der aber nicht mehr zuständig war und dies an Apostol als Bearbeiter weiterleitete. Er wies darauf hin, dass wegen der Problematik der Verjährung von Anfang an dringender Ermittlungsbedarf in dieser Causa („Strasser-Mails“ - Postenbesetzungen) bestanden hätte. In seinem Abschlussbericht wies er aber (wie auch Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft) darauf hin, dass die entsprechenden problematischen Besetzungsvorgänge auf jeden Fall bereits verjährt wären.
Haslwanter vertrat auch die Rechtsansicht, dass in der Causa „Haidinger“ Pilz nicht als Zeuge einvernommen hätte werden dürfen, nachdem seine Auslieferung durch den Nationalrat abgelehnt worden war.
Manfred Kraupa vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) gab bezüglich des Ermittlungsauftrages der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa „Strasser-Mails“ an, dass dieser nur Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis etc., nicht aber wegen Amtsmissbrauchs umfasst hätte. Ob diesbezüglich die Zustimmung des
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