Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 234

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Sektionschefs, wie dies im BIA-Erlass vorgesehen ist, eingeholt wurde, konnte Kraupa nicht mit Sicherheit sagen.

Den Verbleib des fehlenden Laptops Strassers konnte bzw. wollte das BIA nicht auf­klären, obwohl laut Aussage von Bernhard Krumpel (EDV-Leiter im Kabinett Strasser) die „Strasser-Mails“ mit Sicherheit von diesem Laptop heruntergeladen wurden.

Erst Ende Juni 2008 erfolgte ein Ermittlungsauftrag wegen Verdacht des Amtsmiss­brauchs (erster Ermittlungsauftrag: Anfang Mai), allerdings hätte das BIA diesen Auftrag im Zusammenhang mit der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses etc und nicht mit der aufklärungswürdigen Postenbesetzung gesehen. Kraupa berief sich dabei auf ein Mail der Staatsanwaltschaft Wien, dass das BIA in der Strafsache gegen Ita und andere wegen §302 Amtsmissbrauch nicht weiter ermitteln dürfe. Kraupa musste aber eingestehen, dass im BIA-Abschlussbericht aus dem September §302 nicht ein­mal im Betreff angeführt wird und auch sonst der Bericht diesen Tatverdacht außer Acht lässt. Warum in keiner Weise zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs ermittelt wurde, konnte oder wollte Kraupa nicht erklären.

Kraupa konnte auch nicht erklären, warum bezüglich der von Ita angeblich verbrannten Festplatte nicht nachrecherchiert wurde.

Staatsanwalt Gerhard Jarosch gab auf die Vorhaltungen von FPÖ-Fraktionsführer Graf hinsichtlich seiner Aussagen gegenüber der Presse zur Causa „Seibersdorf“ keine klaren Antworten und konnte auch nicht erklären, ab wann Graf seiner Ansicht nach Beschuldigter im Sinn der Strafprozessordnung wurde. Es war ihm aber daran gelegen, dass dieses Thema in nicht-öffentlicher Sitzung abgehandelt wurde, auch wenn es sich dabei nur um seine Pressemitteilungen zu dieser Causa handelte. Jarosch gab an, sich nicht allzu genau an das Verfahren und seine diesbezüglichen Aussagen erinnern zu können. Auch zur Stellungnahme aus dem BMJ, Sektion II, Abteilung 3, dass die Staatsanwaltschaft § 101 Abs2 (öffentliches Interesse) nicht beachtet hatte und deswegen nicht sach- und rechtskonform agiert hatte, wollte Jarosch sich nicht in öffentlicher Sitzung äußern.

Auch in der Causa „Strasser-Mails“ (die Anzeige Klenks war an Jarosch und Kreutner gerichtet) konnte oder wollte Jarosch keine klaren Auskünfte geben. Er gab aber zu, dass Walzi einen Fehler gemacht habe.

Von Westenthaler und Stadler wurde Jarosch auf die Rufdatenrückerfassung ange­sprochen und vertrat die Ansicht, dass diese rechtlich zulässig gewesen war.

Werner Pleischl - seit 01. 01. 2003 Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien - nahm zu diversen Verfahren, die im U-Ausschuss behandelt werden, Stellung.

In der Causa Haidinger/Pilz wies er darauf hin, dass das Vorgehen des Staatsanwalts unzulässig war, Pilz einzuvernehmen, nachdem seine Auslieferung durch den National­rat abgelehnt worden war. Da es sich aber nur um einen lässlichen Fehler handle, werde er keine dienstrechtlichen Maßnahmen einleiten.

In der Causa „Listenplatz“ hielt Pleischl die Rufdatenrückerfassung, die gerichtlich genehmigt war, für völlig unbedenklich.

Staatsanwalt Walzi war laut Pleischl die falsche Besetzung für die Position in der politi­schen Abteilung; in der Causa „Strasser-Mails“ läuft außerdem eine dienstrechtliche Untersuchung wegen der Beauftragungen der Polizeidienststellen bezüglich des Amts­missbrauches bei Postenbesetzungen. Pleischl erklärte auch, dass er als Auf­sichts­behörde der Meinung war, dass bezüglich des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs noch weiter ermittelt werden würde (in dem Bericht der Staatsanwaltschaft an die Ober-


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