Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 235

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staatsanwaltschaft zu diesem Thema war §302 – Amtsmissbrauch – allerdings nicht mehr erwähnt.)

Allgemein wies er darauf hin, dass die Arbeitssituation für die Staatsanwaltschaft seit in Krafttreten der neuen Strafprozessordnung sehr angespannt sei, da nicht genügend ausgebildete und erfahrene Staatsanwälte zu Verfügung stünden.

Zu einer systematischen Verfolgung bestimmter Abgeordneter oder Gruppen von Abgeordneten bzw. Umgehung von Immunitäten sei es aber in seiner Zeit als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft nicht gekommen.

Auch Pleischl erklärte nochmals, dass die Staatsanwaltschaft sich letztendlich die Polizeidienststelle, mit der sie zusammenarbeitet, nicht aussuchen könne.

Stefan Apostol wurde zum Verfahren gegen Kukacka befragt. (Dieser verlas im Innen­ausschuss einen Aktenvermerk aus Akten, die dem Parlament noch nicht übermittelt worden waren, weshalb die Frage im Raum stand, dass Kukacka Auftrags- oder Beteiligungstäter zu §310 sein könnte.). Das Verfahren wurde eingestellt, da nicht ermittelt werden konnte, woher Kukacka diese Akten hatte.

Michael Klackl wurde zu den „Strasser-Mails“ befragt, da es auf Grund dieser Mails einen Verdacht hinsichtlich Amtsmissbrauch gab. Klackl leitete ein entsprechendes Verfahren ein, wechselte dann aber aus der Staatsanwaltschaft Wien in die Ober­staatsanwaltschaft, weshalb er nach einem ersten Bericht an die OStA keine dienst­lichen Wahrnehmungen zu dieser Causa hat. Für ihn war aber klar, dass das Haupt­gewicht der Ermittlungen in Richtung Amtsmissbrauch bei den erwähnten Besetzungs­vorgängen liegen soll.

2) Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

Der Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger versuchte während seiner gesamten Befragung unter Mithilfe seiner Parteikollegen (Pilz war jedoch anfangs äußerst zurückhaltend), des BZÖ und der SPÖ (v.a. Abg. Lapp) vom eigentlichen Thema Bespitzelung abzu­lenken und auf rechtsextreme Umtriebe hinzuweisen. Dies war auch der Haupttenor seiner einleitenden Erklärung.

Öllinger kontaktierte den Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer am 25. oder 26. 06. 2009 via SMS, nachdem sein Parteikollege Gunther Trübswasser ihm Sailers Telefonnummer gegeben hatte, und telefonierte danach am 27. 06. mit ihm. Auf jeden Fall habe er nicht gewusst, dass Sailer Polizeibeamter ist. Außerdem gab Öllinger an, Sailer am 5. oder 6. Juli (Tatsächlich handelte es sich um Montag den 6. Juli.) getroffen zu haben. Bis zur Rede von FPÖ-Klubobmann HC Strache im Plenum habe er nicht gewusst, dass Sailer Polizist ist. Für ihn war er nur Datenforensiker und jemand, der sich in der rechtsradikalen Szene gut auskennt. Er habe über Sailer nicht weiter nachgeforscht, da dieser ihm ja von Trübswasser empfohlen wurde und ihm das ausgereicht habe.

Beim ersten Gespräch haben sich Öllinger und Sailer über ein Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Wien gegen Öllinger ans Parlament, eine Einladung des FPÖ-Abgeordneten Peter Fichtenbauer zu einer Holocaust-Tagung sowie die rechtsextreme Szene im Allgemeinen, das „Alpen-Donau-Forum“, Verbindungen zu Oberösterreich und Wien sowie die mutmaßliche Bedrohung Trübswassers im Internet unterhalten.

Mehrmals betonte Öllinger, dass es keine Honorarvereinbarung mit oder Beauftragung von Sailer gegeben und dieser auch keine Zuwendungen erhalten habe. Er war der Ansicht, dass Sailer persönliches Interesse an der Angelegenheit habe.

 


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