ner Mitglieder und Fraktionen, und erstrecke sich hauptsächlich auf ganz bestimmte Bedrohungspotentiale (gefährlicher Angriff auf Leib, Leben, Freiheit oder Vermögen). Da kein gefährlicher Angriff in diesem Sinn vorlag und es keine „Opfer“ gab, sah sich das BVT nicht veranlasst, die Betroffenen zu warnen. Außerdem musste das BVT auch andere Rechtsgüter wie Datenschutz und Amtsverschwiegenheit beachten; es könnte auch die Amtshandlung selbst gefährdet werden.
Allgemein trug Gridling als Auskunftsperson nicht besonders viel zu Aufklärung der Materie bei, da er mehrmals darauf verwies, erst seit 01. 03. 2008 Leiter des BVT zu sein.
Die Themenkomplexe sind in der Zusammenfassung wie folgt unterteilt:
1.) Fragen, die Gridling nicht beantworten konnte oder wollte
2.) Fragen, die Gridling in öffentlicher Sitzung beantwortete
Ad 1)
Wen hat der frühere Nationalbank-Präsident Adolf Wala an Aliyev als Medienberater vermittelt, um den Kontakt zum Kabinett des damaligen Innemininisters Günther Platter (Christian Switak) herzustellen?
Welche Verbindungen gibt es zwischen der Firma Red Carpet (ÖVP-nah) und Aliyev? Stimmt es, dass Aliyev Red Carpet 500 000 USD übergab? Welche Leistungen erbrachte Red Carpet für Aliyev?
Gridling wollte nicht konkret zur Steuerung Stellung beziehen und ging auf das Argument, dass alle Anfragen auf Medienberichten beruhen, nicht direkt ein. Generell erklärte er in öffentlicher Sitzung, dass das BVT nie von gesteuerten FPÖ-Abgeordneten gesprochen habe und vor allem vor der Gefahr einer möglichen Einflussnahme warnen wollte. Er räumte aber ausdrücklich ein, dass es Einflussnahme gegeben hat. (S 16)
Gridling sagte nichts über die besonders schnelle Verleihung eines Aufenthaltstitels der BH Horn an Mussayev aus.
Gridling konnte nicht erklären, wer der in der Telefonüberwachung erwähnte „Besse“ sei, mit dem die SPÖ weiter Kontakt halten wolle, da dies im Interesse Österreichs liege, ist.
Ad 2)
Zum Themenkomplex Aliyev /Geldwäsche: Für derartige Delikte ist das BKA zuständig; es wurde in diesem Bereich ermittelt.
Gridling kennt keine anderen als die vier erwähnten FPÖ-Anfragen, die auf den Einfluss des kasachischen Geheimdienstes zurückgehen; er kann aber nicht ausschließen, dass auch andere Abgeordnete Informationen bekommen hätten.
Gridling räumte ein, dass auch Medien gesteuert werden können. Die Steuerung beschrieb er allgemein als Anwerben eines Staatsbürgers mit Einflussmöglichkeiten (Einflussagent), dessen Kontakte sich der ausländische Dienst dann bedient. Typischerweise sei sich entweder der Einflussagent selbst oder die Personen, derer er sich bedient, nicht bewusst, vom Geheimdienst benutzt zu werden. Das Interesse des BVT hätte immer nur diesem Einflussagenten gegolten, nicht aber Abgeordneten oder ob die Tätigkeit des Einflussagenten auf fruchtbaren Boden fällt. Die Tätigkeit des Einflussagenten solle aufgeklärt und beendet werden. Es sei aber nicht berichtet worden, ob diese Beeinflussung tatsächlich eingetreten ist.
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