Kasachstan rechtskräftig verurteilt wurde, andererseits offiziell vor Aliyev und seiner Gruppe gewarnt wurde, da die Vermögenswerte möglicherweise aus den Bereichen des Drogenhandels und der Geldwäsche stammten.
Danach erzählte Vilimsky über seine Versuche, mit der Innenministerin in Kontakt zu kommen, um Auskunft über eine mögliche Einflussnahme zu erhalten.
Er sprach die Verwicklungen (ehemaliger) SPÖ-Politiker in die Affäre (konkret Blecha) an und erwähnte in diesem Zusammenhang auch die regelmäßig für die SPÖ tätige Anwaltskanzlei des Gabriel Lansky, der auch die mutmaßlichen Witwen der verschwunden kasachischen Bankmanager vertritt, deren Entführung Aliyev in Kasachstan angelastet wurde.
In diesem Zusammenhang verwies er auf die aufklärungswürdigen Vorgänge um den ermordeten georgischen Mafiapaten Sanikidse, Unternehmers Bausbek, Kontakte des früheren SPÖ-Vizebürgermeisters von Wien Mayrs und des früheren SPÖ Innenministers Karl Blechas zum russischen Oligarchen Loutschanski und dessen in Wien ansässiger Firma Nordex.
Über Ender wusste er zu berichten, dass dieser den Brief, den er an den FPÖ-Klub weitergegeben hatte, von Blecha erhalten hatte.
Zum zentralen Vorwurf der Steuerung gab Vilimsky an, keinerlei Wahrnehmungen über eine Manipulation seiner Person zu haben; alle parlamentarischen Aktivitäten sind alleine durch ihn selbst entschieden worden. Weder er noch Mitarbeiter des Klubs sind jemals mit Kasachen zusammengetroffen.
Besonders verwerflich ist die Tatsache, dass er über die Aktivitäten des kasachischen Nachrichtendienstes von keiner Dienststelle des BMI informiert wurde, obwohl diese Informationen dann im Verfassungsschutzbericht Eingang fanden und an die Medien weitergespielt wurden.
VI. Ergebnisse der Befragung
1) Beweisthema 2
Überwachung von politischen Mandataren
a) Umgehung Immunität durch Führen als Zeuge anstatt als Beschuldigter
Causa Westenthaler 1 - Rufdatenrückerfassung
Vorweg hat sich diese Causa derart dargestellt: Vom Abgeordneten Westenthaler wurde im Rahmen einer Nationalratssitzung darauf hingewiesen, dass gegen ihn ohne Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt und illegal eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt wurde.
Auf Grund von Aussagen des ehemaligen BZÖ-Mitglieds Schwingenschrot, Westenthaler habe während einer Sitzung über sein Mobiltelefon ein SMS eines Polizisten über Drogenvergehen von Wiener BZÖ-Mitgliedern erhalten, wurden die Staatsanwaltschaft und das Büro für interne Angelegenheiten tätig. Im Zuge der Befragungen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss stellte sich heraus, dass zwar in dieser Causa den Abgeordneten Westenthaler betreffend ermittelt, dieser aber nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt wurde, obwohl letzteres eigentlich nahe gelegen wäre und so auch vom BIA vorgeschlagen wurde. Durch diese Konstruktion, den eigentlich Beschuldigten als Zeugen zu führen, war ein Antrag an den Nationalrat auf Auslieferung des Abgeordneten Westenthaler nicht notwendig, wodurch es zu einer Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen über die parlamentarische Immunität gekommen ist. Um den Vorwürfen Schwingenschrots nachgehen zu können, wurde bei Abgeordneten Westenthaler legal eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt. Die
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