Anordnung zur Rufdatenrückerfassung wurde jedoch dem Abgeordneten Westenthaler damals nicht zugestellt, wodurch auch allfällige Rechtsmittel nicht ergriffen werden konnten.
Auszug aus der Befragung in der 3. Sitzung, 07. 09. 2009:
„Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): In diesem von Ihnen verfassten Anlassbericht schlagen Sie folgendes weiteres Vorgehen vor: Vernehmung des Ing. Westenthaler Peter, und zwar zum einen in Bezug auf die SMS als Zeuge und zum anderen hinsichtlich einer möglichen Verleumdung als Beschuldigter. – Erinnern Sie sich an diesen Vorschlag?
Michael Kullnig: Ja.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Das heißt, Ihnen war am 22. Dezember 2008 bereits klar, dass Herr Westenthaler auch als Beschuldigter zu führen ist?
Michael Kullnig: Nein.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Warum schreiben Sie das dann?
Michael Kullnig: Die Möglichkeit im Hinblick auf den Verdacht einer Verleumdung wurde von mir im Anlassbericht unter dem Punkt „Geplantes weiteres Vorgehen“ angeführt. Diese war nur angedacht, und dieser Umstand diente auch lediglich zur Kenntnisnahme durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise damit diese das bei der Beurteilung der Sache mit einbeziehen konnte. Das war also nur ein Vorschlag unter dem Punkt „Geplantes weiteres Vorgehen“.
…
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich lese es Ihnen vor: Geplantes weiteres Vorgehen: Vernehmung des Ing. Peter Westenthaler zum einen in Bezug auf die SMS als Zeuge, zum anderen – und mich hätte interessiert, was das andere wäre; da haben Sie gesagt, Sie haben nichts – in Bezug auf eine mögliche Verleumdung als Beschuldigter. – Ende des Zitats. Ihre Worte! Ich halte fest, dass Sie nichts hatten, zum damaligen Zeitpunkt, mit dem Sie ihn zu Recht als Verleumder, als Beschuldigten hätten führen lassen.
Michael Kullnig: Das ist richtig. Nur ...
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): …
Und jetzt wiederhole ich die Frage noch einmal: Wen hat der Peter Westenthaler am 22.12. 2008 der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt, indem er ihn wissentlich einer strafbaren Handlung geziehen hat, die nicht stimmt?
Michael Kullnig: Zu diesem Zeitpunkt, wie gesagt, wurde dieser Umstand von mir lediglich unter „geplantes weiteres Vorgehen“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt, mit dem Hinweis, dass man das in die Beurteilung der Staatsanwaltschaft mit einbezieht.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Sie haben vorgeschlagen, ihn als Beschuldigten wegen des Verdachts der Verleumdung zu führen. Sie müssen ja irgendein Tatsachensubstrat gehabt haben, wo Sie gesagt haben: Das ist der Grund, warum er ein Verleumder ist!
Michael Kullnig: Das ist kein Vorschlag gewesen. …“
Causa Strasser-Mails 1 – Veröffentlichung der Mails
Aufgekommen ist diese Causa auf Grund einer Rede des Abgeordneten Dr. Pilz in der 10. Sitzung des Nationalrates vom 21.01.2009 mit folgendem Inhalt:
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