„Mir liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für Interne Angelegenheiten vom 6. Oktober 2008 vor, in welchem Staatsanwalt Christian Walzi anregt, auf Grund einer Strafanzeige des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser in der Affäre um die sogenannten Strasser-E-Mails meinen Computer beschlagnahmen zu lassen. Das kommt aus der Staatsanwaltschaft Wien!
Ich werde Ihnen, Frau Justizministerin, dieses Dokument dann vorlegen. Die BIA-Beamten waren bei mir, sie haben mich gefragt, ob auf diesem Computer (der Redner hält einen Laptop in die Höhe) die sogenannten Strasser-E-Mails sind. Damals waren sie nicht drauf, und er ist nicht beschlagnahmt worden. Ich sage Ihnen nur eines, damit wir bei der Wahrheitspflicht bleiben: Heute sind die sogenannten Strasser-E-Mails auf diesem Computer, und Sie werden zu entscheiden haben, ob der Computer eines Ab¬geordneten beschlagnahmt wird oder ob Sie bereit sind, die parlamentarische Kontrolle mit allen Konsequenzen zu respektieren und, wenn es notwendig ist, auch vor politisch geleiteten Staatsanwälten zu schützen!“
Es hat sich herausgestellt, dass es von Seiten der Staatsanwaltschaft sehr wohl einen Auftrag gegeben hat, Pilz als Zeugen einzuvernehmen, da dieser über die Strasser-Mails verfügt und diese auch veröffentlicht hat. Primär ging es der Staatsanwaltschaft und dem Büro für interne Angelegenheiten darum festzustellen, wer diese Mails an die Medien und an Pilz übermittelt hat. Dazu wurden Medienvertreter und auch Pilz einvernommen. Abgeordneter Pilz wurde als Zeuge und nicht als Beschuldigter vom BIA vernommen und trotzdem wurde Pilz angeblich versehentlich Akteneinsicht in vollem Umfang, die eigentlich nur Beschuldigten zusteht, gewährt. Die Staatsanwaltschaft hat auch die Beschlagnahme eines allfälligen Datenträgers in Pilz‘ Besitz angeregt – dies auf Basis von Zeitungsberichten, wonach dieser die Mails auf einem Datenträger erhalten haben soll. Nun wäre es ja üblich, bei Ermittlungen gegen einen Abgeordneten von Seiten der Staatsanwaltschaft zuvor an den Nationalrat heranzutreten und eine Auslieferung zu erwirken. Dies wurde aber wieder einmal durch die Konstruktion, den Abgeordneten nur als Zeuge im Ermittlungsverfahren zu führen umgangen.
Auszug aus der Befragung in der 6. Sitzung, 01. 10. 2009:
„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): …
Dr. Strasser schreibt da aber noch etwas anderes. Er schließt mit dem Satz: Es wird daher beantragt und angeregt, die Beschaffung des Datenträgers über den einzuvernehmenden Zeugen Dr. Pilz und dessen technische Überprüfung zu veranlassen.
…
Mag. Christian Walzi: In der Folge wurde das BIA beauftragt, Sie zu dem Umstand zeugenschaftlich einzuvernehmen, weil letztlich Dr. Strasser nicht nur seine eigenen Angaben zum Beweis seiner Behauptung oder zur Untermauerung seiner Behauptung vorlegt, sondern auch diesen einen Zeitungsartikel, den ich bereits angesprochen habe, aus „Heute“ vom 15.5.2008.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Jetzt sind wir bei Ihrem Schreiben an das Büro für Interne Angelegenheiten vom 6. Oktober 2008, unterfertigt: Staatsanwalt Mag. Christian Walzi, und jetzt halte ich es Ihnen vor. Bezugnehmend auf den dortigen Abschlussbericht vom 12.9.2008, für den gedankt wird, wird in der Beilage die Anzeige des Dr. Ernst Strasser vom 15.5.2008 samt Ergänzung vom 13.6.2008 übermittelt – da sind ja die Wünsche drinnen: Beschlagnahme des Datenträgers über meine zeugenschaftliche Einvernahme; was ordnen Sie daraufhin an? –, mit dem Ersuchen um Ergänzung des Sachverhalts durch zeugenschaftliche Einvernahme des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, wann und wie ihm der fragliche Mail-Verkehr zugekommen ist. Ist es richtig, dass Sie hier, in der Frage zeugenschaftliche Einvernahme
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