Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 249

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meiner Person, dem Wunsch beziehungsweise der Aufforderung von Dr. Strasser nach­gekommen sind?

Mag. Christian Walzi: Mein Ermittlungsauftrag hat sich mit den Anträgen oder Anregun­gen des Dr. Strasser gedeckt. Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das war jetzt ein wichtiger Satz. – Das war jetzt ein wichtiger Satz! Ich zitiere weiter: Falls Dr. Pilz im Besitz eines vom unbekannten Täter übermittelten Datenträgers sein sollte, – das behauptet ja Dr. Strasser – so wird ersucht um Abklärung, ob durch dessen Auswertung Informationen gewonnen werden können, die Rückschlüsse auf die Person des unbekannten Täters zulassen. – Jetzt kommt der Schlüsselsatz: – Erforderlichenfalls wird um Übermittlung einer Anregung der Beschlagnahme ersucht. – Zitatende. Entsprach auch das dem Wunsch beziehungsweise der Anregung von Dr. Strasser?

Mag. Christian Walzi: Auch dies entsprach teilweise dem Wunsch oder der Anregung des Dr. Ernst Strasser, ja.“

Causa Haidinger – Veröffentlichung von Akten und Mails

Staatsanwalt Gildemeister führte das Verfahren in der Causa „Haidinger“. In diesem Zusammenhang schlug er vor, Peter Pilz als Beschuldigten wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses zu führen, da dieser Teile aus dem Kampusch-Akt und Mails auf seiner Homepage veröffentlicht und im Innenausschuss aus einem internen Dienstmail von Haidinger zitiert hat. Staatsanwalt Christian Walzi übernahm das Verfahren in der Causa „Haidinger“ und ließ trotz Nichtauslieferung des Abgeord­neten Pilz durch den Nationalrat diesen als Zeuge einvernehmen. Dies wurde auch vom Bundesministerium für Justiz gegenüber der Staatsanwaltschaft kritisiert. Auch hier wurde durch die Einvernahme des Abgeordneten Pilz als Zeuge anstatt als Beschuldigter die parlamentarische Immunität bewusst umgangen.

Auszug aus der Befragung in der 7. Sitzung, 06. 10. 2009:

„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Schildern Sie dem Ausschuss doch einmal den Anfangsverdacht, der Sie dazu gebracht hat, zwei Personen, nämlich Dr. Haidinger und mich, als Beschuldigte zu führen!

Mag. Peter Gildemeister:…

Der Umstand, dass ich vorgeschlagen habe, auch gegen Sie ein Verfahren einzuleiten, und zwar als Bestimmungstäter, beruht darauf, dass die gesamten Umstände – die ich vorher geschildert habe und die ich jetzt nicht noch einmal wiederholen möchte – für mich einen Anfangsverdacht dahin gehend begründet haben, dass Sie diese  Unter­lagen nicht nur von einem unbekannten Geheimnisträger beziehungsweise allenfalls von Dr. Haidinger selbst zugespielt bekommen haben, sondern daran mitgewirkt haben.

Causa Westenthaler 2 – Üble Nachrede

Auf Grund einer Anzeige von BIA-Chef Kreutner gegen Abgeordneten Westenthaler und BZÖ–Mitarbeiter, die für die APA-OTS Presseaussendungen vom 03. 03. und 05. 03. 2008 verantwortlich waren, kam es zu Ermittlungen in dieser Causa. Dem BIA wurde von Westenthaler vorgeworfen, dass das BIA Akten und Informationen an den Falter-Journalisten Klenk weitergegeben hätte. Da es weitaus einfacher war, gegen die Mitarbeiter eines Abgeordneten vorzugehen als gegen den Abgeordneten selbst, strengte Kreutner ein medienrechtliches Verfahren gegen diese an und gewann den Prozess. Die Staatsanwaltschaft führte bereits Ermittlungen und vernahm Kreutner als Zeugen, bevor sie einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Abgeordneten Westenthaler stellte. Diese Ermittlungsschritte hätten aber gar nicht


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