durchgeführt werden dürfen, solange der Nationalrat einer Verfolgung des Abgeordneten nicht zugestimmt hat. Die OStA Wien vertrat die Rechtsansicht, dass die Anfrage zur Aufhebung der Immunität Westenthalers schon vor der Vernehmung von Kreutner hätte stattfinden müssen, weil ab Fortführung des Verfahrens Westenthaler als Beschuldigter (§48/1/1 StPO) zu behandeln gewesen wäre.
Auszug aus der Befragung in der 4. Sitzung, 08. 09. 2009:
„Christian Steiner: Soweit mir das erinnerlich ist, waren diese inkriminierten Aussagen in der Presseaussendung. Ich habe diese mit der Parlamentsrede verglichen und festgestellt, dass diese Aussendung eine inhaltliche Zusammenfassung war.
…
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Lesen – wirklich, ich kann es! Ist es richtig, dass es sich bei den inkriminierten Passagen, die sich auf den 3.3.2008 beziehen, den von Ihnen inkriminierten Passagen, um die Wiedergabe einer Rede des Abgeordneten Westenthaler handelt?
Mag. Hans-Peter Kronawetter: Soweit mir vorliegend, ja.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Wussten Sie das damals?
Mag. Hans-Peter Kronawetter: Das weiß ich nicht mehr, aber nehme ich an, denn es wird Bezug genommen auf eine Sondersitzung im Parlament vom 3.3.
…
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Schon der Abbruch des Verfahrens ist ja etwas, das auch im Gesetz vorgesehen ist, genauso wie die Einstellung. Das sind zwei unterschiedliche verfahrensrechtliche Schritte. Sind wir uns da einig, dass es einen Unterschied macht, ein Verfahren abzubrechen oder ein Verfahren einzustellen? (Mag. Kronawetter: Ja!)
Was ist jetzt in diesem Fall für Sie der Anlass gewesen, es abzubrechen?
Mag. Hans-Peter Kronawetter: Ob die weiteren Ermittlungen irgendeinen Verdacht ergeben, sodass ich dann allenfalls eine Anfrage um Auslieferung aus dem Nationalrat zu richten habe.
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Das heißt aber, es war doch so, dass für Sie der Herr Abgeordnete Westenthaler nach wie vor als möglicher zukünftiger Verdächtiger angestanden ist, sonst hätten Sie es ja eingestellt!
Mag. Hans-Peter Kronawetter: Ja. So ist es.
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Damit erklärt sich sozusagen ja auch die spätere Einstellung des abgebrochenen Verfahrens. (Mag. Kronawetter: Ja!) Sie haben keinen Anlass gesehen, zu diesem Zeitpunkt das Parlament zu befassen?!
Mag. Hans-Peter Kronawetter: Da für mich keine Verdachtslage da war, die es gerechtfertigt hätte, eine Auslieferung aus dem Nationalrat zu begehren.“
Grundsätzlich kam im Zuge der Befragungen der Auskunftspersonen ganz deutlich zu Tage, dass zum Einen die Staatsanwälte keine Ahnung hatten, wie sie mit einem Abgeordneten und seiner Immunität umgehen sollten, zum Anderen, die Staatsanwälte durch die Konstruktion, einen Abgeordneten als Zeugen anstatt als Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu führen, die Immunität umgangen haben.
b) Übersehen von Ermittlungen
Causa Strasser-Mails 1 – Veröffentlichung der Mails
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