Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 254

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die werde ich mir jetzt nicht alle zu Gemüte führen –, und dann wird ein Resümee gezogen. Ich zitiere wiederum: Auch nach Inkrafttreten des neuen Rechtes – ich erinnere: Mit 1.1.2008 ist die Strafprozessordnung in Kraft getreten! – hat sich die Staatsanwaltschaft nicht mit Ruhm bekleckert. Schließlich werden wir irgendwann mit der Frage konfrontiert, warum in diesem Fall nicht gemäß § 101 Abs. 2 zweiter Satz StPO vorgegangen wurde. – Zitatende.

Ich erinnere, das ist der Paragraph „öffentliches Interesse“, und daher gibt es da eine Zuständigkeit der U-Richter.

Ich zitiere weiter: Ich meine daher – das sagt dann der Abteilungsleiter, der die Stellungnahme für das Ministerbüro, sprich für die Ministerin, abgibt –, dass wir uns auch nicht der Peinlichkeit stellen müssen, dass die Staatsanwalt vorgeblich nicht erkannt hat, dass es sich um einen Abgeordneten handelt. Wir sollten auch nicht in jedem Fall die Vorgehensweise der Staatsanwalt verteidigen. – Zitatende.

Und dann kommt noch folgender weiterer Satz: Ich wäre daher – und jetzt kommt der Vorschlag – dafür, mit offenen Karten zu spielen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft nicht der Sach- und Rechtslage ent­sprochen hat. – Zitatende.

Das ist eine sehr erhellende Feststellung des Justizministeriums, aus welcher ich im Wesentlichen herauslese, man hat in diesem Anlassfall Fehler gemacht, man deckt zu. Man sollte nicht weiter die Staatsanwaltschaft, die Fehler gemacht hat, öffentlich verteidigen, sondern man sollte mit offenen Karten spielen und klar zum Ausdruck bringen, dass man endlich der Sach- und Rechtslage entsprechend vorgehen soll. Ist Ihnen jetzt die Stellungnahme etwas geläufiger?“

2) Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

a) Allgemeines

Im Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf , Bucher, Dr. Pilz Kolleginnen und Kollegen (71/GO XXIV. GP), der am 10.07.2009 vom Nationalrat beschlossen wurde, wurde als Gegenstand der Unter­suchung unter Punkt 2 folgender Auftrag formuliert:

„Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10. 7. 2009 erhobenen Vor­wurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parla­ments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren.“

Die in dem Antrag erwähnten Vorwürfe sind in folgender Originaltextaussendung des Freihetlichen Parlamentsklubs in konkreter Form veröffentlicht worden:

Wien (OTS) - "Nachdem vorgestern bekannt wurde, dass das Telefon des Abge­ordneten Westenthaler durch die BIA überwacht wurde, weitet sich der Skandal heute, aufgrund uns zugespielter Unterlagen, zum größten Spitzelskandal der zweiten Republik aus", sagte heute FPÖ Bundesparteiobmann HC Strache. "Der FPÖ liegen Dokumente vor die einwandfrei belegen, dass ein Netzwerk von Polizei-Beamten (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) in Zusammenarbeit und im Auftrag der Grünen mit Stasimethoden gegen Abgeordnete dieses Hauses vorgehen", so Strache. "Die Grünen Kampagnen wie Platterwatch, die Graf-Des­avouierung und die Hetze gegen Innenministerin Fekter laufen nach einem streng geordneten System ab. Dieses System wird direkt aus dem Innenministerium mit Informationen versorgt", so Strache. Das Ziel dieser Machenschaften sei klar: "Eine


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