Dr. Michael Klackl: 302, ja, dass hier unter Umständen nach unsachlichen Kriterien vorgegangen wurde. Das war nicht auszuschließen und musste geklärt werden, um dem gesetzlichen Auftrag Genüge zu tun.
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Anschließend haben Sie dann die Anregung an die Oberstaatsanwaltschaft getätigt, dass Sie weitere Ermittlungsverfahren einleiten wollen …
Dr. Michael Klackl: Das ist richtig. …
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Da liegt in Ihrem Akt ein ganzes Paket von EMails, die auf parteipolitisch motivierte Postenschiebungen und damit einen möglichen Amtsmissbrauch – oder eine ganze Kette von möglichen Amtsmissbräuchen – hinweisen. Ihr Vorgänger weist Sie darauf hin, dass akut die Gefahr der Verjährung besteht. Und was haben Sie daraufhin unternommen, dass es nicht zur Verjährung kommt?
Mag. Christian Walzi: Ich darf noch einmal auf meine vorherige Aussage verweisen. Mir ist die Ordnungsnummer 1, eben dieses E-Mail-Konvolut, entgangen bei meinen Ermittlungen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das heißt, die Strasser-E-Mails, der Kernvorwurf, die Erstanzeige von Klenk, die ist Ihnen entgangen? Ist das richtig?
Mag. Christian Walzi: Im Zuge der Dynamik, die der Akt in weiterer Folge durch die einbezogenen Nachtragsanzeigen bekommen hat, habe ich dieses Faktum übersehen. Muss ich zugeben. …“
c) Vertuschung von Fehlern der Staatsanwaltschaft
Im Zuge der Befragungen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss konnte festgestellt werden, dass zwar intern auf manche Fehler der Staatsanwaltschaft durch das Bundesministerium für Justiz reagiert wurde, dieses aber keine Schritte zur Hintanhaltung dieser Fehler setzte oder die Betroffenen informiert hat. Im Gegenteil, es wurde trotz interner Kritik über manche Vorgehensweisen der Staatsanwaltschaft der Mantel des Stillschweigens gebreitet. Hätte es diesen Untersuchungsausschuss nicht gegeben, wären einige Fehler der Staatsanwaltschaft nie an das Licht der Öffentlichkeit gelangt. Ein Ausfluss dieser Fehler, vor allem im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Abgeordnete und deren Immunität, war ja auch der neue Immunitätserlass vom Juli 2009, in dem die Vorgehensweise bei Ermittlungen gegen Abgeordnete stärker konkretisiert wurde. Gerade in diesem Zusammenhang wäre eine Befragung der Bundesministerin für Justiz Claudia Bandion-Ortner sowie ihrer Vorgängerin Maria Berger wünschenswert und notwendig gewesen. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien verhindert - trotz vorherigem Konsens die verantwortlichen Bundesminister am Schluss eines jeden Beweisthemas zu befragen.
Auszug aus der Befragung in der 11. Sitzung, 12. 10. 2009:
„Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das ist die Seite 111 von 311 Seiten betreffend Seite 1 der Stellungnahme zu „BMJ-Pr 2235/0006-Pr 1/2009“. Da wird im Wesentlichen der Anlassfall aufgearbeitet, und dann wird gesagt: Insbesondere nach Durchsicht der Referatskopie scheint mir die rechtliche Argumentation vor dem Hintergrund der tatsächlichen Vorgänge und der abschließenden Würdigung – nämlich der Staatsanwaltschaft –, keine aufsichtsbehördlich wahrzunehmenden Mängel zu erkennen, nicht konzise zu sein. – Zitatende. Das ist ein bisschen allgemein. Mit anderen Worten: Die bisherige Stellungnahmen, die von der Staatsanwaltschaft abgegangen sind, und die Begründungen hiezu scheinen dem Justizministerium, also dem Stellungnahmeschreiber, nicht konzise zu sein. Dann werden etliche Kritikpunkte angeführt –
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