Dienstzuteilung
Ein Sittenbild des Polizisten Uwe Sailer wurde durch das Bekanntwerden der Umstände rund um eine erfolgte Dienstzuteilung Sailers zum Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT-W) am 06. und 07. Juli 2009 gezeichnet.
Am Anfang dieser Dienstzuteilung stand ein Telefonat zwischen dem Oberst Franz Pöchhacker vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorsimsumusbekämpfung Wien (LVT-W) und dem Vorgesetzten des Abteilungsinspektors (AI) Uwe Sailer, Oberst Karl Pogutter.
Der Inhalt dieses Gesprächs – welcher in einem Aktenvermerk festgehalten wurde – war die Anforderung des Polizisten Uwe Sailer zum LVT-W auf Grund seiner umfangreichen Kenntnisse und Recherche-Erfahrungen auf dem Gebiet der Auswertung der mutmaßlich rechtsextremen Internetseite www.alpen-donau.info und dem dazugehörigen Forum www.alinfodo.com. Darüber hinaus wurde zwischen den beiden Obristen vereinbart, dass die Details der Dienstzuteilung zwischen dem Sachbearbeiter des LVT-W AI Walter Stummer und Sailer direkt geregelt werden. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich herausgestellt hat. Denn es war bereits im Vorfeld der geplanten Dienstzuteilung klar, dass der vereinbarte Ablauf der Dienstzuteilung nicht eingehalten werden kann (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 24.11.2009/ öffentl. Teil 14. Sitzung / S. 18ff). Grund hierfür war, dass bereits Tage vorher feststand, dass AI Stummer, mit dem Sailer in Wien zusammenarbeiten sollte, eine andere Aufgabe wahrnehmen musste. Diesen Umstand hat Stummer auch mit Sailer im Vorfeld besprochen und ihm mitgeteilt, dass er am 06. Juli 2009 noch nicht nach Wien kommen müsse. Sailer wiederum kam die gewonnene, gut bezahlte Freizeit in Wien gelegen, um den Abgeordneten Karl Öllinger zu besuchen. Sailer dachte nicht daran, diese Dienstzuteilung um einen Tag zu kürzen. Auch eine Meldung dieser Kollision an seinen Vorgesetzten unterließ er geflissentlich.
Allerdings war es Sailer an einem der zwei Tage der Dienstzuteilung möglich, in der Causa www.alpen-donau.info mit seinen Wiener Kollegen zu arbeiten - eben jener Angelegenheit, die zentraler Inhalt des Mailverkehrs zwischen Sailer und Öllinger wurde.
Offizialdelikt
Als der Polizist Uwe Sailer am 06. Juli 2009 in den Räumlichkeiten des Grünen Parlamentsklubs mit dem Abgeordneten Öllinger zusammentraf, informierte ihn dieser über eine angebliche Drohung informiert (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung / S. 71). Diese stellt – so auch Sailer in seiner Aussage – unzweifelhaft ein Offizialdelikt dar. Bei Offizialdelikten sind nach § 2 Strafprozessordnung (StPO) die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei Verdacht einer strafbaren Handlung die Ermittlungen aufzunehmen. Eine derartige Handlungspflicht für Kriminalpolizisten begründet sich auch aus dem Beamtendienstrechts Gesetz (BDG), wie der Sailers Vorgesetzter, Oberst Pogutter, vor dem Ausschuss ausgesagt hat (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 03. 11. 2009 / öffentl. Teil 11. Sitzung / S. 101).
Dass Sailer dieser Pflicht weder beim LVT-Wien noch beim Stadtpolizeikommando (SPK) Linz nachgekommen ist, wie im Untersuchungsausschuss festgestellt wurde, stellt einen weiteren Verstoß gegen seine Dienstpflichten dar und vollendet nur das Bild über die Dienstbeflissenheit des Uwe Sailers.
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