Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 282

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Das Beweisthema 1 konnte nicht abschließend untersucht werden, da der Unter­suchungsausschuss von den Regierungsparteien vorzeitig beendet wurde.

Obwohl im Allparteienkonsens der Zeitplan für den Untersuchungsausschuss be­schlos­sen wurde, kam es noch vor dem letzten im Konsens vereinbarten Termin (15. Dezember 2009) zur Beendigung des Untersuchungsausschusses durch die Re­gierungsparteien.

Die verantwortlichen Bundesminister konnten nicht geladen werden.

Der zuständige Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter konnte trotz Ladungsbeschluss nicht befragt werden.

Die behaupteten Vorwürfe gegen die FPÖ konnten vollständig entkräftet werden.

Die Aktenlage und die zutage geförderten Informationen bestätigten sogar die Wich­tigkeit und Richtigkeit dieser parlamentarischen Anfragen der FPÖ.

Die behaupteten Vorwürfe in Richtung ÖVP konnten überhaupt nicht untersucht wer­den und blieben offen.

Die behaupteten Vorwürfe in Richtung SPÖ konnten überhaupt nicht untersucht werden und blieben offen.

In Richtung der in den Akten angesprochenen Geldflüsse an Parteien wurde nicht ermittelt.

Klar ist mittlerweile, dass es sich bei der Causa Kasachstan auch um eine große Geldwäsche-Angelegenheit handelt, dem wurde aber nicht nachgegangen.

Es gab eine Vielzahl an Fragen, welche durch aufwendige Ermittlungsverfahren aufge­worfen wurden, aber denen nicht nachgegangen wurde.

b) Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

Das Beweisthema 2 konnte nicht abschließend untersucht werden, da kein Bundes­minister geladen wurde. Daher konnte die politische Verantwortung der zuständigen Minister nicht geklärt werden.

Die Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft wurde von Bundes­ministerin Bandion-Ortner in die Wege geleitet.

Abgeordnete wurden als Zeugen anstatt als Beschuldigte einvernommen, um die parla­men­tarische Immunität umgehen zu können.

Klagen wurden gegen parlamentarische Mitarbeiter (Klubmitarbeiter, persönliche Mitar­beiter eines Abgeordneten) anstatt gegen Abgeordnete eingebracht, um die parlamen­tarische Immunität umgehen und trotzdem dem Abgeordneten schaden zu können.

Parlamentarische Mitarbeiter (Klubmitarbeiter, persönliche Mitarbeiter eines Abgeord­neten) wurden anstelle von Abgeordneten zur Umgehung der Immunität einvernom­men.

Die rechtliche Ausgestaltung der parlamentarischen Immunität von Abgeordneten war bei einigen Staatsanwälten, Mitarbeitern des Büros für interne Angelegenheiten und Ermittlungsbeamten nicht bekannt.

Überwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel Rufdatenrückerfassungen wurden ge­tätigt, ohne dem Betroffenen die Möglichkeit auf Erhebung eines Rechtsmittels zu ge­ben und ohne ihn zu informieren.

 


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