Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 283

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Unverhältnismäßige und überschießende Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wurden durchgeführt.

Es kam zur Weiterführung von Ermittlungen wie rechtswidrigen Einvernahmen von Zeugen ohne Aufhebung der parlamentarischen Immunität eines Abgeordneten.

Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) agiert nach wie vor im rechtsfreien Raum, ohne dass die Betroffenen von den Ermittlungen gegen sie informiert werden.

Fehler der Staatsanwaltschaft wurden vertuscht, obwohl es im Bundesministerium für Justiz Beamte gab, die explizit darauf hinwiesen.

Die Ermittlungen in der Causa „Strasser-Mails“ gegen Bundesminister außer Dienst Dr. Strasser wurden von der Staatsanwaltschaft einfach übersehen, weshalb auf Grund von Verjährung keine Ermittlungen mehr möglich waren.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gerhard Jarosch nahm öffentlich zu Ver­fahren  Stellung, zu denen er keine oder nur dürftige Informationen hatte, wodurch es zur Veröffentlichung unwahrerer Behauptungen kam.

Aus genannten Tatsachen ergibt sich der Verdacht der Politjustiz, da sämtliche Im­munitätsverletzungen zu Lasten von Oppositionspolitikern ausgefallen sind und Regie­rungspolitiker von Ermittlungen verschont blieben.

c) Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

Für den Untersuchungsausschuss gilt es als erwiesen, dass Uwe Sailer mehrfach dienstlich erworbenes Wissen an den Abgeordneten der Grünen, Karl Öllinger, weiter­gegeben hat und damit Amtsmissbrauch begangen hat.

Der Grün-Abgeordnete Karl Öllinger behauptete im Ausschuss, dass er nicht wusste, dass Sailer Exekutivbeamter sei, was Sailer bei seiner Aussage vor dem Ausschuss widerlegte. Dem sich daraus ergebenden Verdacht der Falschaussage ist durch die zuständigen Justizbehörden nachzugehen. Die U-Ausschuss Mitglieder der FPÖ haben diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einge­bracht, die bereits zu einem Auslieferungsbegehren gegen Öllinger an das Parlament geführt hat..

Im Bereich der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei muss festgehalten werden, dass hinsichtlich der Ermittlungsschritte höchster Handlungsbedarf besteht. Es geht nicht an, dass fast ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe noch nicht ein­mal der Computer sowie der dienstliche Mail-Account des Polizisten Sailer ausgewertet wurden.

Das Verfahren zur Genehmigung/Nichtuntersagung von Nebenbeschäftigungen für Exekutivbeamte muss evaluiert und zumindest in Teilbereichen neu gestaltet werden. Vor allem eine laufende Überprüfung durch die Dienstbehörde in sensiblen Bereichen muss Verfehlungen wie im Fall des Polizisten Uwe Sailer in Zukunft verhindern.

Der Fall Sailer hat gezeigt, dass eine Änderung der parlamentarischen Immunität notwendig ist. Das Handeln des Abgeordneten Öllinger hat sich gezielt gegen eine politische Partei gerichtet und die Rechte von unbescholtenen Privatpersonen massiv beeinträchtigt. Hätte das Parlament einer Auslieferung Öllingers in der bekannten Causa nicht stattgegeben, wären der Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen die Hände gebunden gewesen. So hätte Sailer – geschützt durch die Immunität Öllingers - sein Unwesen weiter fortsetzen können. Vor allem die Verjährung der durch Sailer begangenen Straftaten wäre so zu einem Problem geworden.

 


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