Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 285

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Informationspflicht des Bundesministeriums für Inneres auch gegenüber einzelnen Ab­ge­ordneten, wenn diese im Einfluss von Nachrichtendiensten stehen sollten;

3) Politische Beurteilung

Noch selten waren die fünf Parteien im Nationalrat so schnell einer Meinung: Nach kurzer Diskussion wurde am 10. Juli ein Untersuchungsausschuss beschlossen, der sich mit den Spitzel- und Spionagevorwürfen sowie mit der Beeinflussung von Abge­ordneten durch ausländische Geheimdienste beschäftigen soll.

Die ÖVP glaubte einen Untersuchungsausschuss beschlossen zu haben, in dem sich die Oppositionsparteien gegenseitig beschädigen. Im Gegenteil brachte der Unter­suchungsausschuss eine noch nie dagewesene Einheit und Zusammenarbeit der Oppo­sition.

Die ÖVP trieb die SPÖ in einen Untersuchungsausschuss mit dem Kalkül, dass dieser sich gegen die Grünen, das BZÖ, die FPÖ und auch gegen die SPÖ auswirken solle. Sobald untersuchungswürdige Ungereimtheiten in Richtung ÖVP zu Tage gefördert wurden, wurde der Untersuchungsausschuss abgedreht.

Die politische Verantwortlichkeit der zuständigen Bundesminister zu untersuchen - das Hauptziel des Untersuchungsausschusses - wurde von der ÖVP peinlichst vermieden.

Der Umgang einer Mehrheit (Regierungsparteien) mit der Minderheit (Oppositions­parteien) ist vor allem in Hinblick auf die Ladung von Auskunftspersonen - im spe­ziellen die Ladung der verantwortlichen Bundesminister - unbefriedigend. Ohne die Befragung der politisch verantwortlichen Bundesminister ist ein sinnvolles Ende eines Untersuchungsausschusses nicht möglich.

Es kann nicht angehen, dass ein Untersuchungsausschuss von einer Partei (ÖVP) diktiert wird, so wie dies geschehen ist, obwohl diese Partei alleine keine Mehrheit hat.

Die Beendigung eines Untersuchungsausschusses durch eine Partei und die ihr zuge­hörige Mehrheitsbeschaffungsfraktion kann nicht diskussionslos hingenommen wer­den.

Die politischen Verstrickungen der Regierungsparteien in die Causa Kasachstan zeich­nen ein düsteres Bild von fehlender Distanz demokratische legitimierter Organe der Republik Österreich zu Kreisen, die sich zumindest im Dunstkreis der organisierten Kriminalität bewegen. Nicht umsonst bezeichnet der Falter die Affäre als größten Korruptionsskandal in der Geschichte der zweiten Republik.

Die Vorgehensweise mancher Staatsanwälte gegen Abgeordnete der Opposition zeigte recht deutlich, wie mit Oppositionspolitikern in diesem Land umgegangen wird.

Mit den Grünen ist im Österreichischen Nationalrat eine Partei vertreten, die vor der Anwendung illegaler Methoden im politischen Wettstreit nicht zurückschreckt oder die Anwendung dieser Methoden durch der Amtsverschwiegenheit unterliegende Beamte zumindest billigend in Kauf nimmt, um so auf unredliche Weise im Wahlkampf Kapital zu schlagen.

IX. Zusammenfassung

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maß­nahmen im Bereich des Parlaments wird noch vor Inanspruchnahme aller im Konsens vereinbarten Termine durch die Regierungsparteien beendet. Die Beweisthemen 1 – „Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates“, 2 – „Überwachung von politischen Mandataren“ und 3 – „Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren“ konnten auf Grund der Weigerung


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