Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 286

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der Regierungsparteien, die politisch verantwortlichen Bundesminister zu befragen, nicht vollständig abgearbeitet werden.

Im Beweisthema 1 wurde die FPÖ von jeglichem Verdacht, mit ausländischen Nach­richtendiensten zusammengearbeitet zu haben freigesprochen. Viele offene Fragen in Richtung ÖVP und SPÖ konnten in diesem Zusammenhang auf Grund der Beendigung nicht geklärt werden.

Im Beweisthema 2 konnte eine tendenziöse Vorgehensweise mancher Staatsanwälte gegen Abgeordnete der Opposition im Gegensatz zu ehemaligen Bundesministern oder Abgeordneten der Regierung festgestellt werden. Die Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft ist ein Ausfluss dessen.

Im Beweisthema 3 konnte bewiesen werden, dass der Kriminalpolizist Uwe Sailer dienstlich erworbenes Wissen an Abgeordneten Öllinger der Grünen weitergegeben hat und die Grünen dessen Dienste dankbar angenommen haben, um den Mitbe­werber FPÖ in der politischen Auseinandersetzung zu schaden.

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sowie zur Verfahrensordnung haben sich eine Vielzahl an Änderungsvorschlägen herauskristallisiert. Ebenso erscheinen zahlreiche Gesetze reformbedürftig, vor allem das Bundesverfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats in Bezug auf die Immunität von Abgeord­neten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Punkte als Ausfluss des Unter­suchungsausschusses so rasch wie möglich umzusetzen:

Eine Evaluierung der Strafprozessordnung (StPO) unter besonderer Berücksichtigung von Ermittlungsverfahren in welche Politiker, jedenfalls Abgeordnete zu gesetzge­benden Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und Mitglieder des europä­ischen Parlaments sowie Mitglieder der Bundesregierung und der neun Landesregie­rungen, als Beschuldigte oder Zeugen involviert waren oder noch immer sind und ob diesbezüglich die Informationsregelungen der Strafprozessordnung eingehalten wurden;

§ 101 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) soll im Sinne der besseren Anwendbarkeit durch die Staatsanwaltschaft dahingehend erweitert werden, dass taxativ Personen­gruppen, jedenfalls Abgeordnete zu gesetzgebenden Körperschaften auf Bundes- und Landesebene, Mitglieder des europäischen Parlaments, Mitglieder der Bundesregie­rung und der neun Landesregierungen sowie Mitglieder der Stadtsenate von Statutar­städten, aufgezählt werden, an denen als Tatverdächtige jedenfalls ein besonderes öffentliches Interesse steht;

Sämtliche Verfahren, die Politiker betreffen, sollen hinkünftig ausschließlich von der Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft, die als spezielles Kompetenzzentrum dafür eingerichtet wurde, bearbeitet werden;

Evaluierung und gegebenenfalls Adaptierung des Staatsanwaltschafts-gesetzes (StAG) mit dem Ziel, eine konsequentere Dienstaufsicht über den Geschäftsgang der Staatsanwaltschaften durch die  zuständigen Oberstaatsanwaltschaften sicherzu­stel­len;

 


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