Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 287

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Neuausrichtung der Qualität der Ausbildung und der Ernennungserfordernisse zum Staatsanwalt, in Form der Ausweitung der zur Zeit vorgesehenen zumindest einjäh­rigen Praxis als Richter sowie der Aufhebung der Möglichkeit, aus dienstlichen Grün­den die Nichterfüllung des Erfordernisses einer einjährigen Praxis nachzusehen;

Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaften;

Verlagerung der externen Kommunikation zu laufenden Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft in das Bundesministerium für Justiz und damit einhergehend Streichung der Position des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft;

Evaluierung der in Art. 20 Absatz 3 B-VG normierten Amtsverschwiegenheit und gege­benenfalls Schaffung einer Informationspflicht für Sicherheitsbehörden gegenüber Organen oder Mitgliedern von  verfassungsmäßigen Vertretungskörpern, wenn den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über Tätigkeiten ausländischer Nachrichtendienste vorliegen, die auf verdeckte oder offene, direkte oder indirekte, versuchte oder durchgeführte Einflussnahmen auf diese Vertretungskörper oder deren Mitglieder hindeuten;

Evaluierung und gesetzliche Neuausrichtung des Verfahrens zur Meldung und Geneh­migung von Nebenbeschäftigungen von öffentlich Bediensteten unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, das dienstlich erworbenes Wissen, welches der Amtsverschwiegenheit unterliegt, niemals Gegenstand einer solchen Nebenbeschäfti­gung sein darf;

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. 3 Minu­ten. – Bitte.


11.40.55

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte hier auch ein wenig die Sachlichkeit hervorheben, denn wir sehen bei den Vorrednerinnen und Vorrednern, dass vieles ganz persönlich motiviert ist. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Da mir Herr Kollege Westenthaler gerade einen Ruf zukommen lässt: Dass eine politische Partei, das BZÖ, offenbar so ein Rekrutierungsproblem hat, dass sie an wählbarer Stelle für die Nationalratswahlen Leute setzen muss, die mit Drogendelikten in Zusammenhang stehen, und es dann zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kommt, ist das eine Problem. (Abg. Ing. Westenthaler: Sind Sie wo „ang’rennt“? Sind Sie über die Stiegen heruntergefallen, oder was? – Abg. Scheibner: Was reden Sie denn da? Das ist ja ungeheuerlich, Herr Präsident! Gehen Sie wieder hinein auf Ihren Platz! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Das zweite Problem ist, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss (Abg. Scheibner: So die Unwahrheit hier zu sagen, das ist ungeheuerlich! Schämen Sie sich dafür! – Abg. Ing. Westenthaler: Nehmen Sie das zurück! Das ist ja unglaublich!) – ja, ich verstehe schon Ihre Unruhe –, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss und man sich letztendlich schon die Frage stellen muss, meine sehr geehrten Damen und Herren, welches Instrument die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessreform zur Verfügung hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ungeheurlich, was Sie sich da erlauben! – Abg. Grosz: So die Unwahrheit zu sagen, ist ja unglaublich! Jetzt muss man schon die dritte Liga der SPÖ da dulden! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Diese Strafprozessreform hat gezeigt, dass es schwierig ist zu werten, nämlich Ermitt­lungsansätze zu finden auf der einen Seite und letztendlich auch den Widerspruch


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