Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 292

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de eine neue Legislaturperiode und unterschiedliche Mehrheiten gegeben hat, oder wenn die Regierung schon so zerstritten war, dass man sich gegenseitig unbedingt noch etwas mitteilen musste. Dann ist meistens innerhalb von kürzester Zeit, nach ein paar Stunden Beratung ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, ohne ver­nünftige, ausreichende und gute Aufbereitung des Untersuchungsgegenstandes, ohne Abklärung, ob das wirklich in ausreichendem Ausmaß abgesichert ist.

Diesmal war der Hintergrund ein ganz eindeutiger: Das war vor der Sommerpause, und der Herr Kollege Kopf hat auf einmal ganz glänzende Augen bekommen, als er ge­sehen hat, da gibt es gegenseitige Vorwürfe der Opposition. Auf einmal war das ein super Untersuchungsausschuss. Die Erwartungshaltung war die: Die Opposition wird sich gegenseitig prügeln. Innerhalb von drei Stunden war dann der Untersuchungs­ausschuss beschlossene Sache.

Die glasigen Augen sind dann ein bisschen vergangen, wie man gesehen hat, dass die Opposition viele Punkte gefunden hat, wo es um Missstände gegangen ist. Und das haben selbst Ihre Kollegen und die der SPÖ bestätigt, dass es im Bereich der Justiz etliche Missstände gegeben hat.

Der Höhepunkt war dann, dass man gesagt hat, die Justizministerin hat damit über­haupt nichts zu tun, die brauchen wir nicht in den Ausschuss zu laden. – Und dann geht die Justizministerin in die „ZiB 2“ und gibt die Auflösung der Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft bekannt (Abg. Mag. Stadler: Weil sie nichts damit zu tun hat!), die ja offenbar nichts mit diesem Untersuchungsausschuss zu tun hatte, gar nichts. Im luftleeren Raum ist das entstanden.

Also diese Form von Unglaubwürdigkeit, dass Sie hergehen und ernsthaft behaupten wollen, es gab keinen einzigen Punkt in diesem ganzen Untersuchungsausschuss, wo ein Minister auch nur irgendetwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatte, ich meine, das können Sie ja selber nicht ernst meinen, Herr Kollege Pendl, oder? Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein!

Deshalb komme ich auf das zurück, was wir eigentlich in den nächsten Monaten tun sollten. Es gibt die Unterschrift des Kollegen Cap und die Unterschrift des Kollegen Kopf unter der Erklärung, dass wir bis Ende März einen Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht – interessanterweise mit der Formulierung: nach dem Modell des Deutschen Bundestages – einführen wollen. Diese Formulierung ist besonders interes­sant und ist auch von der ÖVP bei den Verhandlungen damals vorgeschlagen worden. Wir haben das dankend aufgenommen, denn wenn man sich das Minder­heitenrecht im Deutschen Bundestag anschaut, dann ist das, glaube ich, ein sehr ausgewogenes Modell, aber auch mit klaren Grundsätzen:

Einsetzung: Minderheitsrecht; die Frage der Beweisanträge: Minderheitsrecht; die La­dung von Auskunftspersonen: Minderheitsrecht. Das ist genau das, was Präsidentin Prammer, glaube ich, auch gemeint hat und zu Recht gemeint hat. Wenn wir wieder über die Frage, welche Auskunftsperson geladen werden darf, mit Mehrheit entschei­den, dann haben wir genau die gleiche Situation, die wir jetzt haben, nur bei der Einsetzung ist es eine andere.

Das heißt, ein Minderheitsrecht muss auch für die Ausführung des Verfahrens ausge­staltet sein. Es muss so etwas wie eine Kontrollinstanz geben. Auch das ist, glaube ich, ein klares Signal, dass wir in Streitfällen auch Entscheidungen brauchen. Diese Streit­fälle sind in Deutschland durch ein Organstreitverfahren geklärt worden.

Ich nenne nur Beispiele aus den Erfahrungen der letzten österreichischen Unter­suchungsausschüsse, wo dies stattgefunden hat: Aktenschwärzungen waren Gegen­stand eines Organstreitverfahrens, mit der klaren Feststellung, dass grundsätzlich nicht


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