Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 293

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geschwärzt werden kann, sondern nur auf Antragstellung gewisse Dokumente eine höhere Vertraulichkeit bekommen können.

Es ist klargestellt worden, dass E-Mails selbstverständlich Gegenstand von Unter­suchungen sein können, weil sie einen Zusammenhang mit der Vollziehungstätigkeit darstellen.

Es gibt im Deutschen Bundestag einen Ermittlungsbeauftragten – ich finde, ein sehr interessantes Modell –, wodurch der Ausschuss selbst deutlich über die Unter­suchungsgegenstände hinaus noch auf die Aufklärung Einfluss nehmen kann.

All diese Dinge gehören diskutiert, gehören übernommen, und wir sind schon sehr gespannt darauf, ob das, was Sie unterzeichnet haben, auch halten wird.

Lassen Sie mich abschließend noch zu einem Punkt der Causa Öllinger Stellung nehmen. Die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ haben jetzt mehrfach behauptet und in ihrem Antrag festgestellt, es sei erwiesen worden, dass es da zu missbräuch­lichen Vorgängen gekommen ist. Ich zitiere aus dem Protokoll:

Kollege Amon hat Herrn Sailer gefragt: „...musste dem Kollegen Öllinger spätestens ab 6. Juli“ – das ist der ominöse Zeitpunkt, von dem Sie reden; Kollege Öllinger hat gesagt, er habe es am 10. Juli gewusst, also vier Tage Unterschied; wo da allerdings der große Unterschied sein soll, weiß ich nicht – „bekannt sein, dass Sie ein Mitarbeiter der Polizei sind?“

Was hat Uwe Sailer darauf gesagt? – „Die Frage kann ich nicht beantworten.“ (Abg. Dr. Rosenkranz: Lesen Sie weiter! – Rufe bei ÖVP und FPÖ: Weiterlesen!)

Wenn Sie jetzt ernsthaft behaupten, er habe ihm direkt gesagt, dass er ein Mitarbeiter der Polizei sei, obwohl er gleichzeitig sagt, diese Frage könne er nicht beantworten, so spricht das für sich. (Abg. Kößl: Du musst alles lesen!) – Das ist genau ausgeführt im Protokoll, das wissen Sie sehr genau, Herr Kollege Amon. (Abg. Amon: Ich weiß es ganz genau! Ich habe gesagt, er ist davon ausgegangen!)

Im Übrigen – nur um das noch einmal klarzustellen –: Diese ominöse Sachverhalts­darstellung der FPÖ ist in zwei Punkten schon vorweg zurückgelegt worden. Es gibt einen Punkt, bezüglich dessen jetzt versucht wird, den Sachverhalt zu klären. Davon, dass irgendetwas bewiesen ist, ist bei Weitem nicht die Rede; dafür ist auch die Staatsanwaltschaft zuständig. Dass es zu einem Verfahren kommt, wage ich sehr zu bezweifeln, aber es sind Ermittlungsschritte, die gesetzt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.


12.01.44

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs nochmals daran erinnern, dass im Sommer 2009 alle im Parlament vertretenen Parteien die Einsetzung dieses U-Ausschusses betref­fend Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen beschlossen haben. Der Untersuchungs­gegenstand wurde sehr präzise formuliert: Kontrolle der Einflussnahme ausländischer Geheimdienste, Überwachung von politischen Mandataren und Bespitzelung von Personen, die im Bereich des Parlaments tätig sind.

Die Untersuchungsaufträge, meine sehr geschätzten Damen und Herren, wurden abgearbeitet. Der U-Ausschuss hat, wie es auch meine Vorredner betont haben, einiges an Resultaten erarbeitet, etwa im Bereich Immunitätsrecht, im Bereich der Staats­anwaltschaft oder in der Strafprozessordnung. Unverhältnismäßige Ermittlungs­maß­nahmen, fehlende Informationen über geheimdienstliche Ermittlungen sind ebenso


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