Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 22

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13.17.50

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir jetzt die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform einstimmig beschließen, so ist das, wie Kollege Auer vorhin gesagt hat, wenn man die vorige Debatte oder die Debatten der letzten Wochen und Tage gehört hat, eine Überra­schung. Andererseits entspricht es aber auch durchaus der Kultur, die wir im Haus hier in Budget- und Finanzfragen haben. Da ist es ja nicht so selten. Ich glaube, da haben auch die beiden Vorsitzenden der Ausschüsse, nämlich Kollege Auer im Budgetaus­schuss und Kollege Stummvoll im Finanzausschuss, einen hohen Anteil daran (de­monstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), weil natürlich die Vorsitzführung sehr viel über das Klima im Ausschuss aussagt, wie mit der Opposition, mit den verschie­denen Fraktionen, mit unterschiedlichen Meinungen umgegangen wird.

Ich glaube, dass man hier auch feststellen muss, dass es dieses Klima ja schon länger gibt. Das ist ja nicht erst seit heute der Fall, sondern das ist ja schon seit vielen, vielen Jahren so, jedenfalls schon seit der Zeit, als ich noch selbst in der Opposition war. Das muss man einfach auch anerkennen. Ich halte es für richtig, dass wir trotz dieser Un­terschiede, die es natürlich in politisch-inhaltlichen Fragen gibt, und auch wenn es jetzt gerade im Haus große Debatten und Differenzen gibt, wie wir gerade in der vorigen Debatte gesehen haben, in diesem Bereich nach wie vor versuchen, dieses Klima auf­rechtzuerhalten.

Das liegt natürlich nicht nur an den zwei Vorsitzenden, das liegt an allen beteiligten Personen, den Kollegen Gradauer und Weinzinger von der FPÖ, dem Kollegen Kogler von den Grünen und dem Kollegen Lugar vom BZÖ jeweils im Budget- und im Finanz­bereich, dass wir hier diese gute Gesprächsebene haben und auch den Willen haben, die großen Fragen gemeinsam zu tragen. Die Frage des Haushaltsrechts halte ich für eine der wesentlichen Fragen, die vollkommen aus jedem parteipolitischen Konflikt her­ausgehalten werden sollten, weil wir hier in Wirklichkeit die Regeln für die nächsten zwanzig, dreißig Jahre festlegen. Im Wesentlichen – sicher werden wir draufkommen, dass wir in ein paar Jahren wieder etwas adaptieren müssen – legen wir hier doch in großen Zügen die Regeln fest, wie wir als Haus die Kernaufgabe, die jedes Parlament hat, nämlich die Budgethoheit, wahrnehmen wollen, wie wir der Regierung die notwen­dige Freiheit geben, aber auch die notwendige Aufsicht und die notwendige Kontrolle durch das Parlament sicherstellen, um mit dem umzugehen.

Was ist neu am Haushaltsrecht? – Es gibt eine Reihe von Neuigkeiten. Ich möchte mich im Wesentlichen auf drei Dinge beschränken.

Das eine ist einfach eine neue Form des Rechnungswesens: nicht mehr eine Kamera­listik, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kreditpositionen, sondern es sind jetzt in Wirklichkeit drei verschiedene Rechnungsarten. Und zwar eine Finanzierungsrech­nung, die im Wesentlichen die alte Rechnung ist, dazu kommen eine Ergebnisrech­nung – sozusagen eine doppelte Buchführung, wie das auch in Betrieben der Fall ist – und eine Vermögensrechnung, damit wir auch einen Überblick über das Vermögen die­ser Republik haben, über Soll und Haben, nicht immer nur über Einnahmen und Aus­gaben.

Die zweite große Neuerung ist der Bereich der Wirkungsorientierung, dass wir nicht mehr nur Zahlen beschließen, ein Budget beschließen, sondern dass wir mit diesem Zahlenwerk – die Zahlen sollen ja politischen Zielen und Maßnahmen dienen – genau­so auch die politischen Ziele beschließen, die mit diesem Budget verfolgt werden, und überdies die dazugehörigen Maßnahmen, die Vorhaben, die Projekte für die einzelnen Budgets beschließen.

Dass es auch um mehr Flexibilität für die einzelnen Ressorts geht, hat Kollege Auer schon angesprochen.

 


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