Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 25

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nicht so ambitioniert sind, wie wir es uns vielleicht wünschen würden. Das heißt, es wäre theoretisch möglich, dass ein Ministerium sich ein Ziel gibt, das unter Umständen vielleicht dem Minister, aber nicht der Allgemeinheit dient.

Das heißt, mit diesem Vertrauensvorschuss, den wir heute geben, indem wir hier zu­stimmen, haben wir immanent auch ein gewisses Risiko hinzunehmen, dass die Regie­rung dieses Vertrauen, das wir ihr geben, eben nicht dementsprechend mit Leben er­füllt. Deshalb werden wir in der Umsetzung dieses Gesetzes sehr genau schauen, ob die Wirkungsziele auch so gewählt werden, dass sie im Sinne eines modernen, schlan­ken und effizienten Staates entsprechend umgesetzt werden.

Außerdem gibt es ja – und darüber bin ich besonders froh – diesen Budgetdienst, der nicht zuletzt von der Opposition so vehement gefordert wurde und der auch den einzel­nen Abgeordneten dabei helfen soll – auch das ist ein großer Erfolg der Verhandlun­gen gewesen –, genau Einschau zu halten, um Folgendes zu überprüfen: Sind diese Wirkungsziele entsprechend ausformuliert und sinnvoll? Werden die Ziele im Budget­vollzug auch erreicht? – Auch eine Evaluierung kann hier gemacht werden, mit dem entsprechenden Willen dazu, um rechtzeitig eingreifen zu können, wenn es in die fal­sche Richtung läuft.

Das ist aus meiner Sicht wirklich das Wichtigste an dieser ganzen Sache, dieser Ver­trauensvorschuss – und das ist ein Vertrauensvorschuss, denn es gibt mehr Eigenver­antwortung des Ministeriums, mehr Selbstbestimmungsrecht, es gibt mehr Flexibilität in den jeweiligen Budgets, und es gibt vor allem auch eine Art Selbststeuerung, weil sich letztlich das Ministerium selbst das Ziel gibt. Deshalb ist es ganz, ganz wichtig, dass hier das Parlament ein entsprechendes Kontrollrecht ausübt.

Ich glaube, das haben wir ganz gut hingebracht. Wenn wir das auch in Zukunft dem­entsprechend mit Leben erfüllen, dann glaube ich, dass wir es letztlich schaffen, dass die Steuermittel effektiv dafür eingesetzt werden, dass wir eine schlanke, schlagkräf­tige Finanzverwaltung und schlagkräftige Verwaltung im Allgemeinen bekommen und das Steuergeld letztlich gut angelegt ist.

In diesem Zusammenhang ist es mir auch wichtig, noch einmal daran zu erinnern, dass Sparsamkeit das oberste Prinzip sein muss, auch jetzt, bei diesem neuen Haushalts­recht, und im Allgemeinen.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher und Kollegen betreffend Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Ländern und Ge­meinden ein:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzule­gen, durch den sichergestellt wird,‘“ (Zwischenruf bei den Grünen) – einen Entschlie­ßungsantrag bringe ich heute hier ein; ist bei diesem Entschließungsantrag irgendet­was unklar? (Abg. Öllinger: Wie das in Kärnten passt! – weitere Zwischenrufe bei den Grünen) – „‚dass der Bund grundsätzlich nur bis zur Höhe von 0,35 Prozent des BIPs und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldungen eingehen dürfen beziehungsweise nur in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Re­zessionen Überschreitungen (z.B. durch nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen) vorgenommen werden können.‘“

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Ich glaube, das ist ein vernünftiger Vorschlag. Es würde mich freuen, wenn das hier eine Mehrheit finden würde.

 


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