Im Großen und Ganzen noch einmal herzlichen Dank an alle, die an dieser Fünf-Parteien-Einigung mitgewirkt haben! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
13.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er steht im Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Länder und Gemeinden,
eingebracht in der 51. Sitzung des Nationalrates am 11.12.2009 im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (480 d.B.): Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (578 d.B.).
In Anbetracht der prognostizierten Entwicklung der Staatsschulden Österreichs und der damit verbundenen Zinslasten erscheint ein entschiedenes Gegensteuern unumgänglich, um den zukünftigen Generationen nicht schon jetzt die Basis für einen mit heute vergleichbaren Wohlstand zu entziehen. Daher ist nach Überwindung der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. einem Übergangszeitraum samt Konsolidierungshilfen sicherzustellen, dass der Bund grundsätzlich nur bis zu Höhe von 0,35 Prozent des BIPs und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldungen eingehen dürfen. Ausnahmen davon sollen allein in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen möglich sein, um antizyklisch reagieren bzw. beispielhaft nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen vornehmen zu können. Durch einen solchen Rahmen soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden in Zukunft dazu gezwungen werden, Reformschritte konsequenter einzuleiten und umzusetzen.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass der Bund grundsätzlich nur bis zu Höhe von 0,35 Prozent des BIPs und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldungen eingehen dürfen beziehungsweise nur in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen Überschreitungen (z.B. durch nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen) vorgenommen werden können.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.
13.33
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Ausschussvorsitzender, in dem Fall: Herr Berichterstatter! Ist er hier? – Ah ja! Ja, man muss, auch
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