Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 28

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wenn das alles aufgeht, massiv verändern, aber dann durchaus zum Besseren des Parlaments!

Um auf diese Punkte zurückzukommen, die ich fürs Protokoll noch ansprechen möch­te: Diese Bedenken bleiben aufrecht, sie führen aber nicht dazu, dass wir das Ganze jetzt ablehnen. Wir könnten es uns als Oppositionspartei ja leicht machen und ewig die Halb-voll-Glas- oder Halb-leer-Glas-Debatte führen. In dem Fall möchte ich mich gar nicht darauf einlassen, weil eine Zusatzvereinbarung erreicht wurde – jetzt aber mit dem Willen aller Parteien –, die es uns jedenfalls sinnvoll erscheinen lässt, dass wir dem Gesamtkonvolut zustimmen, weil nur auf dieser Basis – und das verstehe ich auch, das ist eben der Weg und der Ausgang von Verhandlungen – überhaupt das Gesamtpaket erreicht werden konnte.

Der alte Kern war die Reform des Bundeshaushaltsrechts. Unsere Bedenken beziehen sich auf mehrere Punkte; ich möchte nur vier hervorheben.

Wir führen im Prinzip verschiedene neue Haushaltsrechnungswesen ein; das wäre noch nicht unvernünftig und ist es vielleicht auch gar nicht. Das Bedenken ist nur, dass wir jetzt verschiedene Arten von Ergebnisrechnung haben und dann auch noch hinter­her eine Vermögensrechnung erstellen, deren möglicher Nutzen mit dem zusätzlichen Aufwand nicht Schritt halten kann. Das wäre zumindest die Befürchtung.

Bei der Vermögensrechnung ist immerhin ein Kompromiss gelungen, sodass dort der Verwaltungsapparat nicht allzu sehr aufgebläht werden muss, weil wir immerhin nicht alles und jedes zu bewerten beginnen müssen, was im Besitz der Republik ist.

Bei der externen Evaluierung hätten wir verschiedene Möglichkeiten gehabt. Aber un­ter anderem eine stärkere unmittelbare, auch legistisch festgehaltene Verankerung für den Rechnungshof ist jetzt einmal nicht der Fall.

Hinsichtlich der Wirkungsorientierung muss man dann eben wirklich auf die Praxis schauen, wie das gelingen kann, und das dann auch nachverfolgen, weil internationale Erfahrungen zeigen, dass in der Praxis nicht immer alles so funktioniert, wie sich das der Gesetzgeber vorgestellt hat.

Viertens wäre dann noch der Punkt anzubringen – das wird Kollegin Lichtenecker dann ohnehin genauer ausführen –, dass wir auch im Bereich der Wirkungsorientierung und Wirkungskontrolle das Gender Budgeting zu wenig institutionalisiert sehen, deutlich zu wenig. Allerdings wissen wir, dass wir damit im Haus in einer Minderheitsposition sind. Immerhin, so könnte man formulieren, ist es jetzt wenigstens bei der entsprechenden Wirkungskontrollstelle explizit als eigener Punkt verankert. Uns ist das aber zu wenig.

Zum Schluss komme ich selbstverständlich noch auf die großen Linien zu sprechen. Es ist eine Änderung, es ist geradezu eine Änderung der Kultur, insbesondere dann, wenn wir uns hier herinnen auch noch anders zu benehmen anfangen, denn das ge­hört dann ja auch noch dazu. Von den Voraussetzungen her ist es das jedenfalls. Un­ter dem Strich – das ist ja durchaus mit beabsichtigt, und mit dem könnte man als Op­positionspartei auch leben – wird durch den Kern der Reform, durch das BHG 2013 die Regierung gestärkt. Das ist so und geschieht in der Hoffnung, dass der ganze Ab­lauf effizienter wird. Es ist allerdings so, dass wir von Anfang an, schon zu Zeiten, als wir die Finanzverfassung miteinander besprochen und verhandelt haben, darauf hinge­wiesen haben, dass dem gegenüber dann wohl auch eine Stärkung des Parlaments stehen muss. Warum nicht modernere Praktiken einführen wie Globalbudgets, wie die vierjährige Finanzplanung, die Rubrikenstruktur? Damit gleichzeitig werden aber immer wieder direkte Detailkompetenzen des Parlaments zurückgenommen. Mehr Details bei der Exekutive, dafür dann aber mehr Spielraum für das Parlament an anderer Stelle!


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