Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 30

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Er hat es weit über das hinaus, was seine Pflicht ist, zu seiner Herzensaufgabe ge­macht, Österreich europaweit so zu positionieren, dass wir mit Recht sagen können, wir sind ganz, ganz vorne dabei, wenn es um ein modernes Haushaltsrecht geht. Dafür möchte ich zu Beginn wirklich Danke sagen.

Zum Zweiten bin ich auch Ihnen dankbar dafür, dass es letztendlich doch gelungen ist, mit einer Fünf-Parteien-Einigung die Spielregeln, nach denen wir künftig unsere Aufga­ben wahrzunehmen haben, festlegen zu können.

Herr Abgeordneter Kogler, ich würde das schon als einen Quantensprung ansehen, was die Qualität betrifft, wenn in Hinkunft das Parlament mit einem eigenen Budget­dienst ausgestattet ist. Ich streite gerne darüber, wer mehr Vorteile hat, wer mehr ge­stärkt worden ist – die Regierung oder das Parlament. Ich gehe davon aus, dass beide Nutznießer sind und dass es bei dieser Regelung keinen Verlierer gibt. (Abg. Mag. Kog­ler: Ja, stimmt schon!)

Mit dieser heutigen Beschlussfassung etablieren wir eine moderne Bundesverwaltung im Budgetbereich. Vor wenigen Tagen haben wir wieder mit den Experten von Rech­nungshof, IHS und Wifo in dieser berühmten Verwaltungsreformgruppe diskutiert, was die Wirkungsorientierung betrifft und wie wir dabei weiterkommen können. Der einzige Bereich, in dem ich das mit dieser Beschlussfassung umgesetzt sehe, ist das Haus­haltsrecht. Dieses Wegkommen von der uralten Kameralistik, von dieser engen Ein­nahmen- und Ausgabenrechnung hin zu einem modernen Budgetsystem ist gerade in Zeiten, in denen wir unsere Budgets nicht bei sprudelnden Einnahmen zu erstellen ha­ben, sondern unter gegenteiligen Vorzeichen, ganz wichtig. Allein im heurigen Jahr werden es letztendlich rund 5 Milliarden € sein, die leider auf der Einnahmenseite nicht mehr da sind, die wir im Jahr 2008 noch zur Verfügung hatten.

Meine Damen und Herren, als erster Reformschritt im Jahr 2009 ist mit 1. Jänner das Gesetz bezüglich verbindliche Ausgabenobergrenzen in Kraft getreten. Das ist gerade in der heutigen Zeit von enormer Bedeutung, denn wir brauchen, wie ich schon er­wähnt habe, aufgrund der Einnahmensituation auf der Ausgabenseite strengste Bud­getdisziplin, wenn unser Haushalt nicht völlig aus dem Lot geraten soll.

Ich bin froh darüber, dass dieses Haushaltsrecht auch bezüglich der Diskussion um Gender-Gerechtigkeit durchaus als Vorbild dienen kann.

Ein entscheidender Schritt für die Ressortminister wird natürlich sein, dass bei ihnen die Eigenverantwortung in der Budgetverwaltung um einiges größer wird. Mehr Flexibi­lität bringt natürlich auch mehr Verantwortung. Mit der Nutzung dieser variablen Ele­mente im Rahmen der Ausgabenobergrenzen haben wir in Phasen steigender Arbeits­losigkeit in Bereichen, die stark konjunkturabhängig sind, auch die Möglichkeit, ge­samtwirtschaftlich entsprechend stabilisierend zu wirken und antizyklisch vorgehen zu können. Gerade das ist international besonders beachtet und von der Europäischen Kommission besonders positiv hervorgestrichen worden.

Auch in einem der letzten Berichte der OECD ist unser neues Haushaltsrecht und das, was wir auf dem Gebiet in Zukunft haben werden, als besonders positiv hervorgehoben worden. Gleichzeitig wurde bemerkt – da bin ich schon wieder bei der Verwaltungsre­form –, es wäre ganz gut, wenn auch die Länder in diese Richtung unterwegs sein könnten – mit „Länder“ sind hier unsere Bundesländer gemeint.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir gemeinsam zu diesem Schritt gelangt sind. Für den Bürger und die Bürgerin – letztendlich sollten ja Gesetze so abgefasst werden, dass auch der Bürger und die Bürgerin und nicht nur die Abgeordneten, das Parlament und wir in der Regierung Nutznießer sind – wird es aufgrund der Globalbudgets und des


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