Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 37

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (579 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geän­dert wird (579 d.B.), wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 lautet:

„2. § 40 Abs. 3 lautet wie folgt:

„(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft gemäß Abs. 1 eine Liquiditätsplanung durch­zuführen und eine ausreichende Liquidität zu halten; die hierfür erforderlich Liquiditäts­reserve darf 33 v.H. des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes nicht übersteigen. Die Anlegung von Geldmitteln obliegt der Bundesministerin für Fi­nanzen oder dem Bundesminister für Finanzen; sie oder er hat diese in Abstimmung mit dem Liquiditätsplan so anzulegen, dass sie oder er bei Bedarf darüber verfügen kann.““

Begründung:

Mit diesem Abänderungsantrag wird in § 40 Abs. 3 – ansonsten im Inhalt unverändert – zusätzlich die Höhe der Liquiditätsreserve präzisiert und mit bis zu 33 v.H. des Finan­zierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes festgelegt. Dieses Limit wurde auch von der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ als angemessen erach­tet.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.06.33

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir aus berufenem Munde einiger – so­wohl von den Regierungsparteien als auch von den Oppositionsparteien – gehört, dass uns da offensichtlich wirklich etwas Intelligentes und Gescheites eingefallen ist.

Ich darf ein bisschen ausschweifen. Ich bin seit vielen Jahren politisch und auch in mei­nem Beruf, der, wie ich annehme, einigen bekannt ist, tätig. Sowohl im Gemeinderat als auch in der langjährigen Landtagstätigkeit als auch in der noch eher kurzen Tätig­keit im Bundesparlament war es für mich immer äußerst schwierig, die Kameralistik zu verstehen, weil ich in meinem Wesen, in meiner Ausbildung die doppelte Buchhaltung hatte und meine Betrachtungsweise eine wirtschaftliche war, nicht im Sinne der BAO, sondern im Sinne der Einnahmen und der Ausgaben und der Verwendung derselbigen. Wie kommen Einnahmen herein, aus welchen Gründen kommen Einnahmen herein und aus welchen Gründen gehen Ausgaben hinaus?

Das haben wir jetzt in den Griff bekommen. Sie alle, die Sie hier sitzen und dieser De­batte zuhören, sind interessiert an unseren Finanzen, an unserem Geld, an unserem Budget. Sie alle wissen um die Probleme, die unsere Republik hat. Jetzt können wir entschuldigend sagen, nicht nur unsere Republik hat Probleme, anderen geht es noch


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