Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 40

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konsequent verfolgen. Dafür gibt es einen sperrigen Begriff, der durchaus auch interna­tional gebraucht wird, nämlich Gender-Budget-Analysen.

An diesen wird schon seit den 90er Jahren gearbeitet. Ich möchte Ihnen einige Bei­spiele aus dem internationalen Bereich nennen, aus der UNO, aus der OECD, von der Weltbank, die mit diesen Instrumenten arbeiten – sehr konsequent arbeiten. Jetzt kön­nen Sie natürlich fragen: Das eine ist der Gleichheitsaspekt, aber gibt es auch noch andere Aspekte? – Ich kann Ihnen versichern, OECD und Weltbank sind sehr an den ökonomischen Zahlen interessiert.

Es gibt eben die Tatsache, dass in Volkswirtschaften, in denen der Gender Gap beson­ders groß ist, das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts viel niedriger ist als in anderen. Es gibt die Tatsache, dass die Chancen der zukünftigen Generationen umso schlechter sind, je größer der Gender Gap ist. Das sind Fakten, die gegeben sind und die letzt­endlich in dieser Form bekämpft werden müssen. Sie wissen, Österreich steht im Ran­king der Gender-Gleichstellung nicht wirklich an oberster Spitze – im Gegenteil, die Zahlen sind teilweise beschämend.

Wo setzt man an, an den Ausgaben-Einnahmen-Strömen? – Weil ich gerade die Kolle­gin sehe (in Richtung der Abg. Hagenhofer blickend), die Geschäftsführerin des AMS im Bezirk Braunau ist: Ausgaben im AMS-Bereich sind, wie Sie wissen, auf bestimmte Vorgaben zielgerichtet und haben natürlich Auswirkungen auf die Frauenarbeitslosig­keit, auf die Frauenerwerbsquote. Genau darauf gilt es zu achten. Oder auch bei den Einnahmenstrukturen: Selbstverständlich haben unterschiedliche Ansätze bei der Steu­erreform Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau.

Das ist ja der Unterschied, wenn Sie hier sagen, die Spendenabsetzbarkeit oder der Gewinnfreibetrag werden erhöht.

Das ist also ein Bereich, bei dem wir ansetzen müssen. Diese Gender-Budget-Analyse ist meiner Überzeugung nach ein Ansatz, ein gutes Instrument in diesem New Public Management und in dieser wirkungsorientierten Verwaltungsführung – und jetzt auch ein Teil des vorliegenden Gesetzentwurfes.

Nichtsdestotrotz wissen wir, dass diese Verpflichtung zur Gender-Budget-Analyse be­reits seit 1. Jänner 2009 existiert. Bislang gibt es keine konkreten Umsetzungsschritte; die ersten Schritte sind für 2012/13 geplant. Eine zentrale Frage müssen sich das Par­lament und insbesondere alle Abgeordneten und Minister und Ministerinnen, die für das Ziel der Gleichstellung der Frauen kämpfen, sehr wohl stellen: Bleibt das Thema Gender Budget Analyse akademische Übung oder wird es politisch relevant?

Damit es politisch relevant wird, haben wir heute auch einen Abänderungsantrag ein­gebracht – er wurde bereits verteilt und liegt Ihnen vor –, in dem es darum geht, dass im § 68 nicht nur das Thema der Wirkungskontrolle ein wichtiger Punkt ist, sondern insbesondere auch auf das Gleichstellungs-Controlling Wert gelegt wird und in dieser Form genau das Ziel der Gleichstellungspolitik im Budget auch Wirklichkeit wird.

Ich kann Ihnen nur sagen: Die Gesetzesvorlage wird kein Freibrief und keine Gewähr dafür sein, dass in dieser Materie etwas weitergeht. Wir alle, die an Gender-Budget-Analysen arbeiten, sei es in Oberösterreich, Wien oder Salzburg Stadt, wissen, es ist harte, harte Arbeit. Wenn wir in diesem Bereich etwas weiterbringen wollen, dann heißt das auch, mit allen Ministerien zusammenzuarbeiten, mit allen Ländern zusammenzu­arbeiten, die Erfahrungen auszutauschen, denn ich weiß aus meiner Erfahrung in Oberösterreich: Da haben wir es dem engagierten Einsatz von BeamtInnen und Mitar­beiterInnen des Landes Oberösterreichs zu verdanken, dass da tatsächlich Leben hin­einkommt, dass das lebendig wird und dazu beitragen wird, dass das Ziel, das Budget


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