Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 42

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3. das Berichtswesen und Berichtspflichten an die Bundeskanzlerin oder den Bundes­kanzler im Rahmen des ressortübergreifenden Wirkungscontrolling und des ressort­übergreifenden Gleichstellungscontrolling;

4. die Instrumente des ressortübergreifenden Wirkungscontrolling und des ressortüber­greifenden Gleichstellungscontrolling.

(5) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat dem mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen befassten Ausschuss des Nationalrates jährlich zum Stichtag 30 April und zum Stichtag 30. September innerhalb eines Monats einen Bericht über die Ergebnisse des Wirkungs- und Gleichstellungscontrollings zu übermitteln.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. Eingestell­te Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.21.51

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätz­ten Damen und Herren! Wir haben also mit diesem Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes, oder Bundeshaushaltsgesetz, ein modernes Gesetz in Ver­handlung, das auch von der Opposition sehr positiv beurteilt und mitgetragen wird. Wenn man die Ausführungen der Oppositionsredner vorhin verfolgt hat und gehört hat, dass es ein gutes Regelwerk, ein gutes Budgetregelwerk ist, dass dieses Gesetz epo­chal ist, dann muss man als Abgeordneter der Regierungsfraktionen schon fast nach­denken, ob wir dabei nicht irgendetwas falsch gemacht haben. (Zwischenrufe der Ab­geordneten Neubauer und Tadler.)

Nein, aber das wird es nicht sein, sondern ganz im Gegenteil: Ich glaube, dass es die konstruktive Arbeit gewesen ist, die dafür geleistet worden ist. Ich darf Jakob Auer als Vorsitzenden des Ausschusses namentlich erwähnen, aber auch die Fraktionsvorsit­zenden, die Budgetsprecher, und ich darf auch festhalten, dass man sich da wirklich bemüht hat. Es gibt in anderen Bereichen diese Bemühungen ja auch, aber hier hat man sich wirklich bemüht, dass man gemeinsam etwas Vernünftiges zustande bringt.

Es ist ein modernes Gesetz geworden, das wir jetzt beschließen werden. Dieses Ge­setz beinhaltet neue Formen des Rechnungswesens, begleitende Kontrolle auch wäh­rend des Jahres – was bisher eigentlich nur in Ansätzen mit den Quartalsberichten möglich war und in der Zukunft leichter möglich sein wird. Die Grundsätze der Nachhal­tigkeit, der Transparenz, der Mehrjährigkeit sind, glaube ich, ganz wesentliche Punkte, die in diesem Gesetz beinhaltet sind und wo wir sagen können, das ist tauglich für die Zukunft.

Dieses Mehr an Möglichkeiten für die einzelnen Ressorts, für die einzelnen Fachminis-ter, wird sich, so glaube ich, positiv auswirken. Wir haben ja in der Vergangenheit ab und zu die Situation gehabt, dass in einem Fachressort oder in einem Ansatz das Bud­get am Jahresende nicht ausgeschöpft wurde, und dann hat man zwangsweise irgend­wo die entsprechende Ausgabe tätigen müssen, weil man sonst im folgenden Jahr dort weniger budgetiert bekommen hat. – Jetzt aber zahlt es sich aus, dass man sparsam wirtschaftet, wenn man die Mittel auch in das nächste Jahr hinüberbringen und dann wieder selbst im eigenen Ressort verwenden kann.

Das Parlament hat Regelungen für seine verstärkte Mitsprache getroffen, und zwar mit dem Budgetdienst im Parlament. Ich hoffe, dass das nicht nur ein Apparat wird, wo wieder Beamte tätig sind, sondern dass das wirklich ein Instrument für die Abgeordne­ten wird, durch das sie die Informationen, die sie brauchen, auch bekommen.

 


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