Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 46

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wirkt haben! Es ist ein gutes Signal, gerade nach so einer kontroversiellen Diskussion wie jener am Vormittag, dass in einer so wichtigen Materie das Parlament auch ge­meinsam gehen kann.

Der Budgetausschuss hat sich mit dieser zweiten Etappe der Haushaltsreform intensiv beschäftigt und eine Reihe von Feststellungen getroffen, die in der Interpretation und Umsetzung des Gesetzes von Bedeutung sein werden. Ein paar Punkte möchte ich herausgreifen.

Die Wirkungsziele. – Ein wesentlicher Grundsatz: Weg von der Inputorientierung, hin zur Wirkung der eingesetzten Mittel. Besondere Bedeutung wird künftig der Zielformu­lierung zukommen. Um Ziele kontrollieren zu können, müssen sie ausreichend deter­miniert, ausreichend klar formuliert sein. Das heißt in der Betriebswirtschaft, dass Ziele hinsichtlich Ausmaß, Inhalt und Zeitbezug eindeutig beschrieben sein müssen. Darauf wird in Zukunft großer Wert zu legen sein, und damit werden auch der Budgetaus­schuss und das Parlament in Zukunft mehr gefordert sein.

In diesem Prozess wird es nicht nur eine nachprüfende Kontrolle wie bisher geben – das ist und bleibt Aufgabe des Rechnungshofes –, sondern es wird das Controlling als Lenkungs- und Steuerungsinstrument eingeführt, das eine Begleitung in der Umset­zung der Ziele vorsieht.

Es wird die Möglichkeit geschaffen, einen mehrjährigen Ressourcen-, Ziel- und Leis­tungsplan abzuschließen, was den Leitern der haushaltsführenden Stellen deutlich mehr Flexibilität einräumt, weil jetzt Rücklagen gebildet werden können. Die Einkaufs­panik gegen Jahresende kann damit entfallen. Damit wird auch ein verbesserter und effektiverer Mitteleinsatz sichergestellt.

Zu den Übergangsbestimmungen: Der Übergang vom alten zum neuen Haushaltsrecht muss in einer nachvollziehbaren Art und Weise gewährleistet sein. Das, was für die Unternehmen in der Wirtschaft gilt, muss selbstverständlich auch für die Republik ge­radezu eine Pflicht sein, nämlich: Der Grundsatz der Bilanzkontinuität muss selbstver­ständlich auch für den Bund gelten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch viel zu tun bis zum Inkraft­treten dieser zweiten Etappe, die mit 2013 wirksam werden soll: Bewertung der Lie­genschaften, Anpassung der Software im Finanzministerium und in den anderen Minis­terien sowie die Schulung der mit der Umsetzung befassten Bediensteten, und vieles andere mehr. Auch hier im Haus wird der Budgetdienst einzurichten sein. Und es wird auch noch den einen oder anderen Stolperstein zu überwinden geben.

Wir machen mit diesem Beschluss einen großen Schritt in der Modernisierung des Bundeshaushaltsrechts: weg von der Kameralistik hin zur doppelten Buchführung, zu einer Kosten- und Leistungsrechnung und zu einem Controlling.

Wenn der Beschluss mit Zustimmung aller Parteien gefasst wird, ist das auch ein gutes Zeichen für ein arbeitsfähiges Parlament. Es wird an uns liegen, das neue Regelwerk mit Leben zu erfüllen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.40.32

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Staatssekretär Schieder! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich auf vier Punkte dieser zweiten Haushaltsrechtsreform ein­gehe. Ein Punkt – mein Vorredner, Kollege Kuzdas, hat ihn bereits erwähnt – betrifft die Zielsetzung und die Zieldefinition. Ich glaube, das wird eine ganz große Heraus-


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