forderung, die Zieldefinition so zu gestalten, dass sie auch tatsächlich erkennbar und nachvollziehbar ist. Ein wesentlicher Punkt dieser Wirkungsorientierung dieses neuen Haushaltsrechts ist die Transparenz, und zwar nicht nur die Transparenz für uns, die hier in diesem Haus sitzen, sondern die Transparenz für die Öffentlichkeit, für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, damit sie wissen, welche Ergebnisse mit welchem Einsatz von Steuermitteln erzielt worden sind. Ich meine, das ist ein ganz wesentlicher Punkt dieser Reform.
Der zweite Aspekt, der mir ebenfalls im Zusammenhang mit der Wirkungsorientierung besonders wichtig ist, ist Gender Budgeting. Kollegin Lichtenecker hat ja diesen Punkt auch bereits angesprochen. Wir haben Gender Budgeting bereits in der Verfassung verankert. Mit der Übernahme in das Haushaltsrecht wird Gender Budgeting eigentlich erst tatsächlich eingeführt – so kann man sagen –, denn bis jetzt sind es ja Pilotprojekte, die laufen, wie Sie wissen.
Der Ausgangspunkt des Gender Budgeting ist, dass der gesamte öffentliche Haushalt Auswirkungen auf die Gleichstellungen von Frauen und Männern erhöht. Das heißt, Haushaltspolitik, das konkrete Budget ist so auszurichten, dass die Effekte von Schwerpunktsetzungen und Mittelverteilung die Chancengleichheit von Frauen und Männern erhöhen.
Ich denke, die neue Serviceleistung für uns Parlamentarier, der sogenannte Budgetdienst, der heute schon ein paar Mal erwähnt worden ist, ist eine wichtige Einrichtung, gerade was Gender Budgeting anbelangt.
Vor zwei Monaten wurde in diesem Haus eine Enquete zum Thema „Frauen in der Politik“ abgehalten. Wir haben über sehr viele Maßnahmen gesprochen, die ganz wesentlich sind, dass Frauen in der Politik auch die Angelegenheiten von Frauen in unserem Land gestalten und mitlenken können. Daher wird es unsere Aufgabe sein, das Gender Budgeting mit entsprechend qualitativen Kriterien zu versehen. – Das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein.
Der zweite wichtige Punkt ist ein entsprechendes Controlling, denn die Instrumente des Controlling für Gender Budgeting sind – wie ich meine – ein bisschen anders zu gestalten als die allgemeinen Budgetkontrollfunktionen. Ich hoffe sehr, dass der Budgetdienst einen besonderen Schwerpunkt auf Gender Budgeting und die Unterstützung der Abgeordneten hier im Haus legen wird.
Möglicherweise können wir die Kompetenzen der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting als ExpertInnen nutzen. Ich glaube, das wäre ein sehr großer Gewinn für dieses Haus. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir diese Kompetenzen zur Verfügung gestellt bekommen.
Der vierte Aspekt, der mir noch ganz wichtig erscheint, ist die Zusammenführung der Ergebnis- und Ressourcenverwaltung, weil das auch eine weitgehende Homogenität von Budget- und Personalverantwortlichkeiten bedeutet.
Das heißt wiederum, dass verwaltungsintern mehr Eigenverantwortung und mehr an Kompetenzen an ganz andere Stellen weiterdelegiert werden müssen. Das wird – so hoffe ich sehr – zu einer ganz neuen Kultur in der österreichischen Verwaltung führen. Es wird den Menschen, die mit viel Engagement ihre Tätigkeit machen, auch mehr Verantwortung übertragen, und daher werden auch mehr Kompetenzen wahrgenommen. Damit ist eigentlich ein wesentlicher Grundstein für eine Verwaltungsreform gelegt, die dann von den Menschen in dieser Verwaltung mitgetragen wird.
Ich kenne sehr viele Menschen in der österreichischen Verwaltung, die bereit sind, diese Aufgaben mit sehr viel Engagement zu übernehmen. Ich möchte diese Rede heute auch zur Gelegenheit nehmen, nicht nur allen, die bei dieser Haushaltsrechtsreform
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