Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 83

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2c. In § 68 wird

ersetzt.“

19. In Art. 4 werden nach Z 9 folgende Z 9a bis 9i eingefügt:

„9a. Die Tabelle in § 168 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

9b. In § 168a Abs. 2 wird der Betrag „337,7 €“ durch den Betrag „340,7 €“ ersetzt.

9c. In § 169a wird der Betrag „371,3 €“ durch den Betrag „374,6 €“ ersetzt.

9d. In § 170 Abs. 1 wird

ersetzt.

 


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